Stadt Wilhelmshaven

Ummeldung (Umzug innerhalb der Stadt Wilhelmshaven)

  • Wer in eine andere Wohnung in Wilhelmshaven umzieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach Umzug grundsätzlich persönlich im Bürgeramt der Stadt Wilhelmshaven anzumelden.  
  • Bei der Ummeldung werden die Adressangaben im Personalausweis geändert.

Verfahrensablauf

  • Die Ummeldung ist grundsätzlich nur persönlich im Bürgeramt möglich. Sollten Sie verhindert sein, besteht die Möglichkeit eine andere Person hierzu zu bevollmächtigen. Bitte beachten Sie, dass auch die Vorlage Ihres Personalausweises notwendig ist, da dieser geändert werden muss. Mit Vollendung des 16. Lebensjahres können sich Jugendliche ohne Zustimmung der Eltern ummelden.Bei Kindern bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres muss die Ummeldung durch den Wohnungsgeber erfolgen.
  • Bei An-/Ummeldung von Kindern bis 16 Jahre ist eine Erklärung vorzulegen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt.
  • Die Ummeldung in eine neue Wohnung kann frühestens am Tag des tatsächlichen Umzuges erfolgen.
  • Seit 01.11.2015 ist die Vorlage einer vom Wohnungsgeber ausgefüllten Bestätigung zwingend erforderlich. Ein Muster für eine Wohnungsgeberbestätigung steht als Download zur Verfügung (s.u.).
  • Bei einer Anmeldung ins Pflegeheim kann die Ummeldung grundsätzlich durch das Pflegeheim erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren (neuen) Wohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Personalausweis 
  • Unterschriebene Vollmacht sowie vollständig ausgefüllter Meldeschein, wenn der/die Meldepflichtige nicht persönlich erscheinen kann. Die bevollmächtigte Person muss die eigene Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachweisen. Ehepartner, die ihre Familien ummelden, benötigen keine Vollmacht.
  • Bei nicht handlungsfähigen meldepflichtigen Personen ist zur Ummeldung eine Vorsorgevollmacht vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die bevollmächtigte Person in Meldeangelegenheiten oder in Angelegenheiten des Aufenthaltsbestimmungsrechts handlungsberechtigt ist.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.

Formulare / Anträge

Rechtsgrundlage

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bürgeramt

Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 41 18 69

RATRiUM (ehemals City-Haus)
1. Etage

Sprechzeiten:
Das Bürgeramt der Stadt Wilhelmshaven bietet seine Dienstleistungen nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder telefonisch unter 04421 – 16 32 32 gebucht werden. 

Montags und Dienstags kein Termin mehr notwendig (mehr Infos).

Generell ohne Termin möglich ist die Beantragung von Führungszeugnissen, Melde-, Lebens- und Haushaltsbescheinigungen, Auszügen aus dem Gewerbezentralregister, Melderegisterauskünften, Untersuchungsberechtigungsscheinen sowie die Abholung von bereits beantragten Personalausweisen und Reisepässen. Hierfür kann zu den Öffnungszeiten ohne Termin am Schnellschalter vorgesprochen werden. 

Öffnungszeiten:

  • montags bis freitags jeweils von 8 bis 12.30 Uhr,
  • dienstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr und
  • donnerstags durchgängig bis 17 Uhr

Die E-Mail-Adresse des Bürgeramtes können Sie gern für Anfragen zu folgenden Themen nutzen:

  • Ausweisdokumente aller Art
  • Meldeangelegenheiten (An-, Um-, Abmeldungen, Meldebescheinigungen, Melderegisterauskünfte, Lebensbescheinigungen)
  • Auskunfts- und Übermittlungssperren
  • Führungszeugnisse
  • Auszüge aus dem Gewerbezentralregister
  • Untersuchungsberechtigungsscheine

Für Anfragen zu anderen Themenbereichen  nutzen Sie bitte, falls bekannt, die E-Mail-Adresse des zuständigen Fachbereichs oder die allgemeine E-Mail-Adresse der Stadt Wilhelmshaven (info@wilhelmshaven.de). Die dortigen Mitarbeiter leiten Ihre Anfrage an die zuständigen Fachbereiche weiter.

Datenschutz-Hinweise

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen

powered by webEdition CMS