Stadt Wilhelmshaven

Wohnsitz: Anmeldung als Hauptwohnsitz

Wer eine Wohnung in Wilhelmshaven bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug grundsätzlich persönlich im Bürgeramt der Stadt Wilhelmshaven anzumelden. Dies gilt sowohl für den Zuzug mit Hauptwohnung als auch mit Nebenwohnung.  Bei der Anmeldung werden die Adressangaben im Personalausweis geändert.

Verfahrensablauf

 
  • Bei Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist die Anwesenheit aller Familienmitglieder erforderlich, die Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich.
  • Die Anmeldung ist grundsätzlich nur persönlich im Bürgeramt möglich. Sollten Sie verhindert sein, besteht die Möglichkeit eine andere Person zu bevollmächtigen. Bitte beachten Sie, dass auch die Vorlage Ihres Personalausweises/Reisepasses notwendig ist, da dieser geändert werden muss. Bei einem Zuzug aus dem Ausland ist die Anmeldung nur persönlich unter Vorlage der Ausweisdokumente im Bürgeramt möglich. Mit Vollendung des 16. Lebensjahres können sich Jugendliche ohne Zustimmung der Eltern anmelden.
  • Bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum und frühere und derzeitige Wohnungen) genügt es, wenn eine der meldepflichtigen Personen die Anmeldung vornimmt.
    Eine Vollmacht ist dafür nicht erforderlich.
  • Bei An-/Ummeldung von Kindern bis 16 Jahre ist eine Erklärung vorzulegen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt.
  • Bei Kindern bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres muss die Anmeldung durch die Person erfolgen, in deren Wohnung das Kind einzieht (in der Regel die Eltern).

    Sollte diese Person nicht sorgeberechtigt sein, so ist eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei der Anmeldung mit vorzulegen (Vordruck unter Formulare).

  • Bestehen mehrere Wohnungen ist die vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung.
  • Die Anmeldung einer neuen Wohnung kann frühestens am Tag des tatsächlichen Einzuges erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

 
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Personalausweis und (sofern vorhanden) (Kinder-) Reisepass
  • Bei Kindern vor Vollendung des 12. Lebensjahres: Kinderreisepass, sofern vorhanden
  • Ggf. Erklärung der Sorgeberechtigten
  • Bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit: ausländische Ausweisdokumente (ID-Card, Pass) und eAT
  • Unterschriebene Vollmacht sowie vollständig ausgefüllter Meldeschein (ausgefüllte Anmeldung), wenn der/die Meldepflichtige nicht persönlich erscheinen kann. Die bevollmächtigte Person muss die eigene Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachweisen.
    Achtung: Gilt nicht bei Zuzug aus dem Ausland. Hier ist eine persönliche Vorsprache notwendig.
  • Bei nicht handlungsfähigen meldepflichtigen Personen ist zur Anmeldung eine Vorsorgevollmacht vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die bevollmächtigte Person in Meldeangelegenheiten oder in Angelegenheiten des Aufenthaltsbestimmungsrechts handlungsberechtigt ist.

Welche Gebühren fallen an?

Anmeldung sowie die Meldebestätigung sind gebührenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

Sollte diese Frist aufgrund des hohen Terminaufkommens durch die Coronaregelungen nicht eingehalten werden können, wird zunächst kein Bußgeld erhoben.

Formulare

 

Rechtsgrundlage

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bürgeramt

Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 41 18 69

RATRiUM (ehemals City-Haus)
1. Etage

Sprechzeiten:
Das Bürgeramt der Stadt Wilhelmshaven bietet seine Dienstleistungen nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder telefonisch unter 04421 – 16 32 32 gebucht werden. 

Montags und Dienstags kein Termin mehr notwendig (mehr Infos).

Generell ohne Termin möglich ist die Beantragung von Führungszeugnissen, Melde-, Lebens- und Haushaltsbescheinigungen, Auszügen aus dem Gewerbezentralregister, Melderegisterauskünften, Untersuchungsberechtigungsscheinen sowie die Abholung von bereits beantragten Personalausweisen und Reisepässen. Hierfür kann zu den Öffnungszeiten ohne Termin am Schnellschalter vorgesprochen werden. 

Öffnungszeiten:

  • montags bis freitags jeweils von 8 bis 12.30 Uhr,
  • dienstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr und
  • donnerstags durchgängig bis 17 Uhr

Die E-Mail-Adresse des Bürgeramtes können Sie gern für Anfragen zu folgenden Themen nutzen:

  • Ausweisdokumente aller Art
  • Meldeangelegenheiten (An-, Um-, Abmeldungen, Meldebescheinigungen, Melderegisterauskünfte, Lebensbescheinigungen)
  • Auskunfts- und Übermittlungssperren
  • Führungszeugnisse
  • Auszüge aus dem Gewerbezentralregister
  • Untersuchungsberechtigungsscheine

Für Anfragen zu anderen Themenbereichen  nutzen Sie bitte, falls bekannt, die E-Mail-Adresse des zuständigen Fachbereichs oder die allgemeine E-Mail-Adresse der Stadt Wilhelmshaven (info@wilhelmshaven.de). Die dortigen Mitarbeiter leiten Ihre Anfrage an die zuständigen Fachbereiche weiter.

Datenschutz-Hinweise

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen

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