Stadt Wilhelmshaven

Kinderreisepass: Ausstellung

 

Ein Kinderreisepass kann für jedes Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden. Die Beantragung muss durch den/die Sorgeberechtigte/n erfolgen.

 

Wichtiger Hinweis:

Ab dem 01.01.2024 wird der Kinderreisepass abgeschafft. Dies gilt auch für Änderungen und Verlängerungen. Alternativ kann ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden.

Wie lange ist der Kinderreisepass gültig?

 

Der Kinderreisepass wird für die Dauer von einem Jahr ausgestellt, kann jedoch längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

 
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild des Kindes (siehe Hinweise auf der rechten Seite)
  • falls vorhanden, das bisherige Ausweisdokument
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • ggf. Nachweise über Namensänderung
  • Ausweisdokumente aller Sorgeberechtigten
  • Einverständniserklärung  von allen Sorgeberechtigten und ggf.  bei Abwesenheit eines Sorgeberechtigten  eine Kopie des Personalausweises  oder Reisepasses (soweit nicht in Wilhelmshaven ausgestellt) zwecks Abgleich der geleisteten Unterschriften
  • bei alleinigem Sorgerecht eines Elternteils: Nachweis über alleiniges Sorgerecht (z. B. Gerichtsbeschluss) bzw. bei nichtehelich geborenen Kindern Negativbescheinigung vom Jugendamt des Geburtsortes
  • ggf. Einverständniserklärung zur Eintragung sorgeberechtigter Eltern, sofern der Familienname mindestens eines Elternteils von dem des Kindes abweicht
  • sofern die Eltern bei der Geburt nicht verheiratet waren, die Sorgerechtserklärung
  • das Kind muss anwesend sein

Was tun, wenn das Foto nicht mehr aktuell, der Kinderreisepass jedoch noch gültig ist?

 

Das Foto im gültigen Kinderreisepass kann jederzeit im Bürgeramt aktualisiert werden. Es muss ein aktuelles Lichtbild, sowie der Kinderreisepass mitgebracht werden. Das Kind muss bei der Vorsprache mit anwesend sein. Siehe hierzu Aktualisierung/ Verlängerung.

Welche Gebühren fallen an?

für die Ausstellung: EUR 13,00

Verlängerung Kinderreispass: EUR 6,00
Aktualisierung Foto: EUR 6,00
Erfassung der biometrischen Daten am Selbstbedienungsterminal: 6,00 €.

Zahlung möglich mit EC-Karte oder Bargeld.

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer

 

Der Kinderreisepass wird im Bürgeramt bei Antragstellung ausgestellt und kann bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen direkt mitgenommen werden.

Rechtsgrundlage

Formulare / Anträge

 

Vordrucke Einverständniserklärung

Was sollte ich noch wissen?

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier: http://www.auswaertiges-amt.de/

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bürgeramt

Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 41 18 69

RATRiUM (ehemals City-Haus)
1. Etage

Sprechzeiten:
Das Bürgeramt der Stadt Wilhelmshaven bietet seine Dienstleistungen nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder telefonisch unter 04421 – 16 32 32 gebucht werden. 

Montags ist keine Terminvereinbarung notwendig. Das Bürgeramt kann während der Öffnungszeiten, dafür aber ggfs. mit Wartezeiten, aufgesucht werden.

Generell ohne Termin möglich ist die Beantragung von Führungszeugnissen, Melde-, Lebens- und Haushaltsbescheinigungen, Auszügen aus dem Gewerbezentralregister, Melderegisterauskünften, Untersuchungsberechtigungsscheinen sowie die Abholung von bereits beantragten Personalausweisen und Reisepässen. Hierfür kann zu den Öffnungszeiten ohne Termin am Schnellschalter vorgesprochen werden. 

Öffnungszeiten:

  • montags bis freitags jeweils von 8 bis 12.30 Uhr,
  • dienstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr und
  • donnerstags durchgängig bis 17 Uhr

Für die Erfassung der für das Dokument notwendigen biometrischen Daten wie Foto, Unterschrift und ggf. Fingerabdrücke steht im Wartebereich des Bürgeramts ein Selbstbedienungsterminal zur Verfügung. Das Gerät kann grundsätzlich auch von Rollstuhlfahrern/innen und Kindern (allerdings beträgt die Mindestgröße 1,20 m) benutzt werden.
Die erfassten Daten werden ca. eine Woche gespeichert, so dass eine Antragstellung bis zu einer Woche nach Erfassung der Daten möglich ist.
Sollten die von Ihnen erfassten Daten dann von der Sachbearbeitung im Beantragungsverfahren abgerufen werden, sind die Kosten in Höhe von 6,00 € zusammen mit der Dokumentengebühr zu entrichten.

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