Bewohnerparkausweis
Jeder Bewohner kann für seinen Fahrzeug oder ein von ihm dauerhaft genutztes Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für einen speziell ausgewiesenen Bereich (Bewohnerparkbereich).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular
- Personalausweis
- Überlassungserklärung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bisheriger Bewohnerparkausweis bzw. Nummer des Parkausweises (bei Verlängerung)
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises wird eine Gebühr von 31,- € erhoben
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Bewohnerparkausweis ist für 1 Jahr gültig. Die Verlängerung sollte spätestens 14 Tage vor
Ablauf beantragt werden. Es sind dieselben Unterlagen wie bei der Erteilung erforderlich.
Hinweis
Befindet sich ihr eigentliches Fahrzeug in Reparatur, kann eine Bescheinigung für einen bestimmten Zeitraum zusätzlich zum Anwohnerparkausweis ausgestellt werden, nach der der Bewohnerparkausweis auch für das Leihfahrzeug gilt.
Änderung des Bewohnerparkausweises
Änderungen des Parkausweises, zum Beispiel aufgrund einer Kennzeichenänderung oder Änderung des Parkbereiches wegen eines Umzuges, können beim Fachbereich Bürgerangelegenheiten / Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Sondernutzung beantragt werden. Der bisherige Gültigkeitszeitraum wird dabei übernommen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- der Bewohnerparkausweis
- Unterlagen aus der sich die Änderung ergibt (Personalausweis, Führerschein,gegebenenfalls Nutzungsbescheinigung)
Gebühren
Die Änderung des Bewohnerparkausweises kostet 5,- €.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
KFZ-Zulassung - Sondernutzung
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 32 71
RATRiUM (ehemals Cityhaus)1. Etage
Sprechzeiten: