Technische Änderungen
Bestimmte technische Änderungen müssen unverzüglich von der Technischen Prüfstelle oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ etc.) begutachtet werden:
- Änderung der Fahrzeugart oder -klasse
- Änderung von Hubraum oder Leistung
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Eintragung einer nicht genehmigten Rad-/Reifenkombination
- Erhöhung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
- Verringerung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant ist oder Reifen niedrigerer Geschwindigkeitsklassen verwendet werden sollen
- Änderung der zulässigen Achslasten, des Gesamtgewichts, der Nutz-, Sattel-, Aufliege- oder Anhängelast
- Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern
- Änderung der Sitz-, Liege- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
- Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken
Diese technischen Änderungen müssen von der Zulassungsstelle in die Fahrzeugdokumente eingetragen werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nur
in bestimmten Fällen - Bitte erkundigen Sie sich im Einzelfall bei der Zulassungsbehörde (Hinweis für finanzierte bzw. geleaste Fahrzeuge) - Hauptuntersuchungsbericht (TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ etc. im Original)
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Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers beziehungsweise Sachverständigengutachten (TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ etc.)
- Einbaubescheinigung der Werkstatt, Abnahmebestätigung einer anerkannten Sachverständigenorganisation
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bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich neue Versicherungsbestätigung (eVB)
Welche Gebühren fallen an?
Die Eintragung der einer Änderung kostet 12,00 €. Muss aufgrund der Änderung eine neue Betriebserlaubnis erteilt werden, fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 39,80 € an. Es können daneben noch weitere Gebühren anfallen.
Tipp
Fragen Sie vor dem Ein- oder Umbau eine amtlich anerkannte sachverständige Person für den Kraftfahrzeugverkehr oder eine Prüfingenieurin/einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation, ob die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs beeinträchtigt wird beziehungsweise ob die Änderung überhaupt genehmigungsfähig ist.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
KFZ-Zulassung
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 32 61
RATRiUM (ehemals City-Haus)1. Etage
Sprechzeiten:
Die KFZ-Zulassung der Stadt Wilhelmshaven bietet alle Dienstleistungen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder unter Telefon 04421 – 16 32 32 gebucht werden.
Aufgrund der aktuellen Personalsituation kann es bei Ihren vereinbarten Terminen vorübergehend zu Wartezeiten kommen.
Folgende Dienstleistungen sind auch ohne vorherige Terminvereinbarung mit kurzer Wartezeit möglich:
- Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
- die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen
- die Beantragung der Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I
- die Bearbeitung bestehender Mängel- oder Versicherungsanzeigen
- die Eintragung einer Adressänderung nach einem Umzug
Sprechzeiten:
- Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr,
- Dienstag: 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr,
- Donnerstag: 8.00 - 17.00 (durchgehend)
im ersten Obergeschoss des Ratriums über den Eingang A.