Schülerbeförderung
Gesetzliche Grundlagen der Schülerbeförderung
§114 des Niedersächsischen Schulgesetzes vom 27.09.1993 in Verbindung mit der Satzung über die Schülerbeförderung im Gebiet der Stadt Wilhelmshaven vom 20.11.2010 in der jeweils gültigen Fassung.
Anspruchsberechtigung
Ein Anspruch besteht für Kinder, die einen Schulkindergarten besuchen oder die an besonderen Sprachfördermaßnahmen gemäß § 54 A Abs. 2 teilnehmen, sowie für SchülerInnen
- der 1. – 10. Klasse der allgemein bildenden Schulen,
- der 11. und 12. Schuljahrgänge der Schulen für SchülerInnen mit geistigen Behinderugen
- der Berufseinstiegsschule
-
Die ersten Klassen von Berufsfachschulen, soweit die SchülerInnen diese ohne Sekundarabschluss I -Realschulabschluss-besuchen,
wenn die entsprechende Kilometerbegrenzung eingehalten wird (für alle anspruchsberechtigten SchülerInnen gilt die 2-Kilometerregelung)
Hinweise zur Beachtung bei der Antragstellung:
- Grundsätzlich werden nur Fahrten mit dem öffentlichen Personennahverkehr gewährt und erstattet.
- Fahrkarten werden von hier aus für das Schuljahr (ab Antragstellung) ausgegeben. Grundsätzlich entfällt damit ein Ersatzanspruch für verauslagte Fahrtkosten. Die auszugebenden Fahrkarten werden direkt zur Schule gesandt und können im Sekretariat abgeholt werden.
- Erstattungsanträge für besondere Beförderungen müssen spätestens am 31. Oktober für das vergangene Schuljahr abgegeben werden. Die Bearbeitungszeit dauert je nach Anzahl der eingegangenen Anträge 2 – 6 Wochen. Ein Bescheid erfolgt nur, wenn der zu kürzende Betrag mehr als 5 Euro übersteigt. Es werden nur benutzte Fahrscheine erstattet, Quittungen werden nicht anerkannt.
- Jeder Umzug, auch innerhalb des Stadtgebietes ist dem Schulamt mitzuteilen, damit der Anspruch neu geprüft werden kann. Bei Erlöschen des Anspruchs müssen die jeweiligen Fahrkarten unverzüglich abgegeben werden. Die Kosten für unberechtigt genutzte Fahrkarten werden vom Antragsteller zurückgefordert.
- Die Anträge sind bitte mit Druckbuchstaben auszufüllen und deutlich lesbar mit Vor- und Zunamen zu unterschreiben. Vor Abgabe der Anträge ist durch die zuständige Schule bestätigen zu lassen, dass die Angaben vollständig und richtig sind.
- Die Anträge können Sie im Sekretariat erhalten und dort auch abgeben, sie werden mit der Dienstpost weitergeleitet. Sie erhalten die Anträge auch im Fachbereich Bildung und Sport, Abteilung Schulen im Ratrium, 2. Etage, Zimmer 2, Tel. 161432.
Informationen zu den Busverbindungen
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte können Informationen und Beratung zu den Busverbindungen der Schulbusse und Buslinien (z. B. für Schulanfänger) bei der Stadtwerke-Verkehrsgesellschaft GmbH unter der Tel.-Nr. 04421 291-276 (Herr Altmann) erhalten.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bildung und Sport
Schülerbeförderung
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 14 32
Fax 0 44 21 / 16 - 41 14 32
RATRiUM (ehemals City-Haus)2. Etage
Sprechzeiten:
- Montag bis Freitag: 8.30 - 12.30 Uhr