Beflaggungskalender
Öffentliche Bauten werden bei besonderen Anlässen, die für das Land oder Teile des Landes von allgemeiner Bedeutung sind, auf Anordnung des Ministerpräsidenten beflaggt. Sie finden hier die regelmäßigen Beflaggungstage sowie aktuelle Beflaggungsanordnungen.
27. Januar | Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (halbmast) |
11. März | Nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt (halbmast) |
1. Mai | Feiertag der Arbeit |
9. Mai | Europatag (Jahrestag der Verkündung des "Schuman-Planes" am 9. Mai 1950) |
23. Mai | Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes |
1. Juni | Jahrestag des Inkrafttretens der Niedersächsischen Verfassung |
17. Juni | Tag zum Gedenken an den Volksaufstand in der ehemaligen DDR |
20. Juli | Tag zum Gedenken an die Männer und Frauen der deutschen Widerstandsbewegung gegen den Nationalsozialismus |
3. Oktober | Tag der Deutschen Einheit |
sowie an den Tagen allgemeiner Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen) |
Die Beflaggung hat nach der Beflaggungsordnung folgende Reihenfolge: Bundes-, Landes-, Europaflagge (von rechts nach links - vom Inneren des Gebäudes aus gesehen). Die Zuständigkeit für das Gesetz über Wappen, Flaggen und Siegel liegt bei der Niedersächsischen Staatskanzlei (vgl. hierzu auch den Beschluss der Landesregierung vom 23.5.2000 [Nds. MBl. S. 333]).