Stadt Wilhelmshaven

Politik & Verwaltung

Das im Grundgesetz verankerte Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung umfasst das Recht der Kommunen, einen Großteil ihrer öffentlichen Aufgaben selbstständig zu erledigen – der sogenannte eigene Wirkungskreis. Darüber hinaus werden der Stadt Wilhelmshaven auch noch staatliche Aufgaben durch das Land Niedersachsen und den Bund übertragen. Ziel der kommunalen Selbstverwaltung ist eine bürgernahe Verwaltung, eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Kommunalpolitik und die Stärkung der Demokratie vor Ort. So bestimmt die Bürgerschaft bei den Kommunalwahlen die Ratsmitglieder, die ihre Interessen während einer Wahlperiode vertreten.

Als juristische Person besitzt die Kommune drei vertretungsberechtigte Organe den Rat, den Verwaltungsausschuss und den Oberbürgermeister. Eine Besonderheit in Wilhelmshaven ist der Ortsrat Sengwarden, der die Belange der Ortschaften Sengwarden und Fedderwarden vertritt.

I. Der Rat

Der Rat wird vom Gesetzgeber als das Hauptorgan einer Kommune bezeichnet. Er wird von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern für fünf Jahre gewählt und entscheidet über alle wichtigen Fragen der Gemeinde. 44 Ratsmitglieder und der Oberbürgermeister bilden derzeit den Rat der Stadt Wilhelmshaven. Die Zahl der Ratsmitglieder ist dabei abhängig von der Einwohnerzahl einer Kommune. Sie üben ein politisches Ehrenamt aus und erhalten dafür eine monatliche Aufwandsentschädigung. In der ersten Sitzung einer Wahlperiode ernennt das Gremium aus seiner Mitte eine Ratsvorsitzende oder einen Ratsvorsitzenden, die/der die Sitzungen leitet. Der amtierende Ratsvorsitzende ist Stefan Becker (Wilhelmshavener Bürgervereinigung).

Um ihren Einfluss zu stärken bilden die Ratsmitglieder meist Fraktionen oder Gruppen. Dies sind Zusammenschlüsse von Abgeordneten mit gemeinsamen politischen Ansichten, beispielsweise von Angehörigen derselben Partei. Der Oberbürgermeister gehört kraft seines Amtes ebenfalls dem Rat als stimmberechtigtes Mitglied an. Er erstellt im Einvernehmen mit dem Ratsvorsitzenden die Tagesordnungen.

Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) regelt in § 58 die Zuständigkeiten des Rates. Demnach entscheidet er über die grundlegenden Ziele der Stadt, trifft aber auch bestimmte Arten von Einzelentscheidungen.

Die Ratsmitglieder entscheiden in demokratischer Abstimmung über die Entwicklung der Gemeinde wie etwa Investitionen in öffentliche Projekte (z. B. Neubau- und Sanierungsarbeiten an Schulen, Bibliotheken, Hallenbäder, Sportplätze, Straßen etc.) und in welcher Höhe Gebühren und Entgelte erhoben werden. Auch über die kommunalen Steuern befindet der Rat, beispielsweise über die Grund-, Gewerbe- oder Hundesteuer. Außerdem kann er per Beschluss eigene Unternehmen errichten oder Investitionsprogramme ins Leben rufen, zum Beispiel zur Wirtschaftsförderung. Den finanziellen Rahmen bildet der jährlich aufzustellende Haushaltsplan, in dem die beabsichtigten Investitionen und laufenden Kosten wie auch die zu erwartenden Einnahmen festgeschrieben werden.

Der Rat kann außerdem eigene Rechtsvorschriften erlassen, das sogenannte Ortsrecht. Dazu zählt die Hauptsatzung, die wichtige Rahmenbedingungen für die Kommune und den Rat selbst setzt. Auch Bauleitpläne, mit denen die bauliche Struktur der Stadt festgelegt wird, gehören dazu. Die Sitzungen des Rates finden in der Regel monatlich statt und sind grundsätzlich öffentlich, so dass jede Bürgerin, jeder Bürger bei den Debatten und Entscheidungen zuhören kann. Termin und Tagesordnung werden in der lokalen Presse bekanntgegeben. Um die politischen Entscheidungen in Wilhelmshaven so transparent wie möglich zu machen, stehen zusätzlich über das Ratsinformationssystem sämtliche Inhalte der öffentlichen Rats-, Ortsrat- und Ausschusssitzungen sowie ein Sitzungskalender zur Verfügung. Darüber hinaus sind dort Informationen zu allen Personen, die in den städtischen Ausschüssen und Gremien vertreten sind, zu finden.

Die Hauptarbeit wird in den 14 vom Rat gebildeten Fachausschüssen geleistet. Die Bezeichnung „Fachausschuss" (z.B. Ausschuss für Planen und Bauen, Kulturausschuss oder Schulausschuss) verdeutlicht, dass in diesen Gremien die Entscheidungen des Rates fachlich vorbereitet werden. Außerdem gibt es drei Betriebsausschüsse, die für die Angelegenheiten der Eigenbetriebe „Grundstücke und Gebäude Stadt Wilhelmshaven", „Technische Betriebe Wilhelmshaven" und den Eigenbetrieb Krankenhaus zuständig sind. Das Ergebnis der ausführlichen Sachdiskussionen im Ausschuss hat den Charakter einer Empfehlung an den Verwaltungsausschuss und den Rat.

Der Rat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse sowie den sonstigen Ablauf der Verwaltungsangelegenheiten. Er kann zu diesem Zweck die erforderlichen Auskünfte von der Verwaltung verlangen und durch einzelne, von ihm beauftragte Ratsmitglieder Einsicht in die Akten der Verwaltung nehmen.

Wichtige Grundlage für die Arbeit des Rates, des Verwaltungsausschusses, des Ortsrates und der Fachausschüsse ist die Geschäftsordnung des Rates.

II. Der Verwaltungsausschuss

Im Gegensatz zu den Fachausschüssen nimmt der Verwaltungsausschuss eine besondere Stellung ein. Neben dem Rat ist er das zweite Organ der Gemeinde, dem bestimmte Aufgaben zur eigenen Entscheidung zugewiesen sind. Eine seiner wesentlichen Aufgaben ist es, die Beschlüsse des Rates vorzubereiten. Dazu liegen ihm in den meisten Fällen bereits Empfehlungen der Fachausschüsse vor. Außerdem beschließt der Verwaltungsausschuss über diejenigen Angelegenheiten, die entsprechend dem NKomVG nicht der Beschlussfassung des Rates oder des Ortsrates bedürfen bzw. nicht in die Entscheidungskompetenz des Oberbürgermeisters fallen. Man spricht hier von der sogenannten „Lückenkompetenz". Seine Zuständigkeit kann der Verwaltungsausschuss in Einzelfällen oder für eine Gruppe von Angelegenheiten auch dem Oberbürgermeister übertragen.

In Wilhelmshaven setzt sich der Verwaltungsausschuss aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden und 10 Beigeordneten zusammen, die aus der Mitte des Rates bestimmt werden. Außerdem gehören ihm die Dezernenten und die sogenannten Grundmandatsinhaber als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht an. Die politischen Fraktionen und Gruppen sind dort entsprechend ihrer Stärke vertreten. Der Verwaltungsausschuss tagt nicht-öffentlich und kommt in Wilhelmshaven in der Regel zweimal im Monat montags zusammen.

III. Der Oberbürgermeister

Der Oberbürgermeister ist oberster politischer Repräsentant der Stadt Wilhelmshaven. Gemeinsam mit dem Rat der Stadt und dem Verwaltungsausschuss ist er ein wichtiger Entscheidungsträger. Als Beamter auf Zeit wurde der parteilose Carsten Feist 2019 in einer Direktwahl von den Bürgerinnen und Bürgern für sieben Jahre gewählt. Der Oberbürgermeister ist hauptamtlich tätig und hat zahlreiche Aufgaben, zu denen ihn das NKomVG verpflichtet. So ist er ebenfalls ein stimmberechtigtes Mitglied des Rates, Vorsitzender des Verwaltungsausschusses und Chef der Verwaltung, also Dienstvorgesetzter aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt. Er leitet und beaufsichtigt die Verwaltung und hat die volle Entscheidungsfreiheit über die Geschäftsverteilung und die innere Organisation der Gemeindeverwaltung. Ihm obliegt auch die repräsentative Vertretung der Stadt. Und zwar nicht nur als Repräsentant bei Veranstaltungen, sondern auch als verantwortliche Person in Rechts- und Verwaltungsgeschäften sowie in Gerichtsverfahren.

Der Oberbürgermeister hat die Beschlüsse des Verwaltungsausschusses und des Ortsrates Sengwarden vorzubereiten und sorgt dafür, dass diese sowie die Ratsbeschlüsse umgesetzt werden. Er hat das Recht, gegen Ratsbeschlüsse, die nach seiner Auffassung das „Wohl der Gemeinde" gefährden, zu widersprechen. Der Oberbürgermeister hat den Rat, den Verwaltungsausschuss und, soweit es sich um Angelegenheiten einer Ortschaft handelt, den Ortsrat über wichtige Angelegenheiten zu unterrichten. Auch die Einwohnerinnen und Einwohner sind von ihm in geeigneter Weise über wichtige Angelegenheiten zu informieren. Der Oberbürgermeister ist eine wichtige Schnittstelle zwischen Politik und Verwaltung.

Unterstützung bei der Leitung der Verwaltung erhält der Oberbürgermeister von drei Dezernentinnen bzw. Dezernenten. Sie sind Wahlbeamtinnen bzw. Wahlbeamte, die auf Vorschlag des Oberbürgermeisters vom Rat für acht Jahre gewählt werden. Gemeinsam bilden Oberbürgermeister, Dezernentinnen/Dezernenten und leitende Beamtinnen/Beamten den Verwaltungsvorstand. Dieses Gremium trifft die wichtigsten Entscheidungen der Verwaltung; es ist für „das laufende Geschäft" verantwortlich.

Die Vertretung des Oberbürgermeisters ist für die Aufgaben „Verwaltungsleitung" sowie „Repräsentation" unterschiedlich geregelt. In der Funktion als Leiter der Verwaltung wird der Oberbürgermeister durch einen Dezernenten, den Ersten Stadtrat Armin Schönfelder, vertreten. Bei repräsentativen Anlässen wird er durch die Bürgermeisterinnen Gesche Marxfeld und Astrid Zaage vertreten. Die beiden wurden vom Rat in der konstituierenden Sitzung gewählt.

IV. Der Ortsrat Sengwarden

Aufgrund des Gebietsänderungsvertrages vom 05.11.1970 wurde für die Ortschaft Sengwarden ein Ortsrat gebildet. Seine Aufgabe ist es, die Belange der Ortschaften Sengwarden und Fedderwarden zu wahren und auf ihre Entwicklung innerhalb der Stadt Wilhelmshaven hinzuwirken. Er wirkt bei allen wichtigen Fragen, die die Ortschaft berühren, mit. Die Vorsitzende Anja Mandt führt die Bezeichnung Ortsbürgermeisterin. Die Kompetenzen des Ortsrates mit seinen 13 Mitgliedern sind im NKomVG und in der Hauptsatzung der Stadt Wilhelmshaven festgelegt. Auch die Ortsratsmitglieder werden im Rahmen der Kommunalwahl von den Bürgern der Ortschaft für 5 Jahre gewählt.

Über bestimmte ortschaftsbezogene Angelegenheiten wie z. B. die Unterhaltung und Benutzung von öffentlichen Einrichtungen in der Ortschaft, die Pflege des Ortsbildes, die Vereins- und Brauchtumsförderung kann er selbstständig entscheiden. Dafür muss ihm der Rat die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Ferner hat der Ortsrat ein Anhörungsrecht in allen wichtigen die Ortschaft berührenden Fragen des eigenen und übertragenen Wirkungskreises, wie z. B. bei Investitionsvorhaben in der Ortschaft, bei der Bauleitplanung, bei der Einrichtung, Änderung und Aufhebung von öffentlichen Einrichtungen. Weiterhin kann der Ortsrat in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, Vorschläge machen, Anregungen geben und Bedenken erheben. Ein Anspruch auf Umsetzung der Anregungen besteht allerdings nicht.

V. Verwaltung

Die Verwaltung der Stadt Wilhelmshaven gliedert sich in verschiedene Dezernate, denen jeweils ein Dezernent vorsteht. Jedes Dezernat umfasst dabei mehrere Fachbereiche. In ihrem jeweiligen Arbeitsgebiet vertreten die Dezernenten den Oberbürgermeister eigenverantwortlich. Die Verwaltung führt staatliche Auftragsangelegenheiten durch, erarbeitet Beschlussvorlagen für den Rat und setzt die im Rat getroffenen Beschlüsse um.

In erster Linie ist die Verwaltung aber Dienstleisterin für ihre Einwohnerinnen und Einwohner. Die Aufgaben der rund 1.300 Beschäftigen sind vielfältig: sie bearbeiten Anträge, zahlen Sozialhilfe aus, betreiben Schulen und öffentliche Einrichtungen, sanieren Straßen und Radwege, planen Neubaugebiete, beseitigen unseren Müll, sorgen für einen zuverlässigen öffentlichen Personennahverkehr oder löschen Brände. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wird ein Teil der städtischen Aufgaben in eigenen Gesellschaften, die in unterschiedlichen Rechtsformen organisiert sind, wahrgenommen.

Einen grafischen Überblick über die organisatorische Zuordnung ist dem Dezernatsverteilungsplan zu entnehmen. Darüber hinaus gibt die Aufgabenverteilung Auskunft darüber, welche Angelegenheiten in den jeweiligen Fachbereichen wahrgenommen werden.

Politik und Verwaltung haben die Aufgabe, die Stadt sozial, wirtschaftlich, städtebaulich und kulturell weiterzuentwickeln. So entsteht für die Einwohnerinnen und Einwohner ein attraktiver Ort zum Leben und Arbeiten!

Erklärung des Kreistages Friesland und des Rates der Stadt Wilhelmshaven

Gemeinsam für Demokratie!

Das Rathaus früh am Morgen in der Frontalansicht aus nördlicher Richtung, aufgenommen dicht über das Pflaster des Rathausplatzes hinweg.

Ratsinformationssystem (RIS)

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