Ratsinformationssystem
Auf den Seiten des Ratsinformationssystemes der Stadt Wilhelmshaven finden Sie aktuelle Informationen zu öffentlichen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse. Außerdem können Sie nach Drucksachen und Beratungsergebnissen vergangener Sitzungen recherchieren.
Ergänzend stehen Ihnen der Sitzungskalender sowie Informationen zu einzelnen Personen, den Gremien und Vorlagen zur Verfügung.
Wenn Sie für den nichtöffentlichen Bereich berechtigt sind, melden Sie sich bitte mit Namen und Passwort an.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Kommunikation & Koordination unter RIS@wilhelmshaven.de.
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Sitzungsübersicht
Der Sitzungsplan stellt lediglich die Terminplanung für die Sitzungen des Rates, des Ortsrates und der Ausschüsse dar und dient Ihrer Orientierung.
Sitzungsbeginn und Sitzungsort entnehmen Sie bitte dem Elektronischen Amtsblatt bzw. dem Ratsinformationssystem.
Aufgaben der Kommunalpolitik
"Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft" zu beraten und zu gestalten ist kurz gefasst die Aufgabe der Kommunalpolitik. Die Bürgerinnen und Bürger wählen dazu den Rat der Gemeinde. Die Ratsmitglieder arbeiten ehrenamtlich und erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung in Form eines monatlichen Pauschalbetrags.
Die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft sind nicht unumstößlich festgeschrieben, sondern unterliegen geschichtlichem und politischem Wandel. Gleichwohl sind den politischen Akteuren auf kommunaler Ebene von den übergeordneten Gesetzgebern, Land und Bund, die zu regelnden Aufgaben und Angelegenheiten in zahlreichen Gesetzen vorgegeben. Der Grad der Eigenständigkeit und die Einzelheiten der Zuständigkeiten werden insbesondere im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz festgelegt.
Der Rat als politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger ist mit seinen 44 Mitgliedern das höchste Gremium, das über alle wichtigen Angelegenheiten entscheidet. Zu seinen Zuständigkeiten zählen der Erlass von Satzungen, die Einrichtung von Schulen oder Freizeitstätten ebenso wie die Benennung von Straßen oder die Festsetzung von Gebühren, Beiträgen und kommunalen Steuern. Weitere wesentliche Aufgaben sind die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und die Übernahme von Aufgaben, für deren Wahrnehmung keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Zudem legt der Rat die Grundsätze und Richtlinien fest, nach denen die Verwaltung geführt wird.
Die "Geschäfte der laufenden Verwaltung" regelt der Oberbürgermeister dagegen in eigener Zuständigkeit.
An der Vorbereitung der Ratsbeschlüsse wirken seine Fachausschüsse sowie der Verwaltungsausschuss mit. Der Verwaltungsausschuss, der in nicht öffentlicher Sitzung sämtliche Ratsbeschlüsse vorbereitet, nimmt innerhalb der Kommunalverfassung eine Sonderstellung ein und besitzteigene Zuständigkeiten.
Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den städtischen Fachbereich Kommunikation & Koordination: