Stadt Wilhelmshaven

Elterngeld: Berechnung

Das Elterngeld orientiert sich an der Höhe des monatlich verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens, welches der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes erzielt hat und welches nach der Geburt wegfällt. Das Elterngeld beträgt mindestens 300,00 Euro und höchstens 1.800,00 Euro im Monat. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), Sozialhilfe oder Kinderzuschlag wird das Elterngeld als Einkommen angerechnet.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, einige kreisangehörige Gemeinden und Städten und der Region Hannover. Hinweise, Erläuterungen und Anträge sowie die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Soziales
Elterngeld

Rathausplatz 1
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 15 91 (Frau Schwarting) oder 16 - 15 92 (Frau König)
Fax 0 44 21 / 16 - 41 15 91 oder - 15 92

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