Stadt Wilhelmshaven

Einrichtung einer Halteverbotszone / Ausnahmegenehmigung zum Parken

Eine Ausnahmegenehmigung wird dann notwendig, wenn das Be- und Entladen, z.B. bei einem Umzug, durch parkende Autos nicht störungsfrei durchgeführt werden kann. Das ist der Fall, wenn der Umzug in einem Bereich stattfinden wird, in dem z.B. vor dem Haus ständig die Parkplätze belegt sind (Halteverbotszone) oder auf dem Gehweg geparkt werden muss (Ausnahmegenehmigung zum Parken).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsvordruck (Ausnahmegenehmigung zum Befahren von Gehwegen oder gewichtsbeschränkten Straßen)
  • Antragsvordruck (Ausnahmegenehmigung Halteverbotszone, z.B. für einen Umzug)

Diesen bitte ausgefüllt zurücksenden!

Welche Fristen muss ich beachten?

Anträge sind mindestens zwei Wochen vor Beginn der beabsichtigten Inanspruchnahme schriftlich zu stellen (gerne auch per E-Mail).

Welche Gebühren fallen an?

Die Verwaltungsgebühr für die Ausnahmegenehmigung beträgt zwischen 10,00 bis 15,00 €.

Für das Aufstellen der Halteverbotsschilder durch die Stadt Wilhelmshaven (Technischen Betriebe Wilhelmshaven) wird eine Verwaltungsgebühr von 120,00 € erhoben.

Was sollte ich noch wissen?

Die Stadt Wilhelmshaven erteilt nach Antragstellung eine Ausnahmegenehmigung. Diese enthält unter anderem Angaben darüber, wie die Halteverbotsschilder aufzustellen sind, sowie die verkehrsrechtliche Anordnung zum Aufstellen. Erst nach Erhalt dieser verkehrsrechtlichen Anordnung dürfen diese betreffenden Halteverbotsschilder aufgestellt werden.

Nach Erhalt der Ausnahmegenehmigung muss die Ausleihe der Halteverbotsschilder rechtzeitig bei den Technischen Betrieben Wilhelmshaven (Freiligrathstraße 420, 26382 Wilhelmshaven) - Verkehrsbehörde – angemeldet werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Genehmigung. Die Halteverbotsschilder können nur nach vorheriger Terminabsprache zur Abholung ausgeliehen werden.

Bitte beachten Sie, dass die Halteverbotszone mindestens 72 Stunden vor dem Umzugstag eingerichtet werden muss.

Sollten Sie die Stadt Wilhelmshaven mit dem Aufstellen der Halteverbotsschilder betraut haben, brauchen Sie sich nach Erhalt der Ausnahmegenehmigung nicht mehr um die Aufstellung der Schilder zu bemühen.

An öffentlichen Straßen dürfen ohne vorherige Genehmigung (z.B. durch das Aufstellen von Mülltonnen oder anderen Gegenständen) keine Parkplätze eigenmächtig blockiert und reserviert werden. Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.

Stehen am Umzugstag trotz rechtzeitig eingerichteter Halteverbotszone Fahrzeuge in dem ausgewiesenen Bereich und behindern den Umzug, kann das Abschleppen der Fahrzeuge ausschließlich durch die Stadt Wilhelmshaven veranlasst werden. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen.

Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot, muss eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot darf dagegen be- und entladen werden, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.

Muss eine Halteverbotszone kurzfristig eingerichtet werden, sollte nach Möglichkeit der Antrag persönlich gestellt werden.

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
KFZ-Zulassung - Sondernutzung

Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 32 71

RATRiUM (ehemals Cityhaus)
1. Etage

Sprechzeiten:

powered by webEdition CMS