Stadt Wilhelmshaven

Reisepass: Abholung

Der Reisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde.

Muss ich den Reisepass selbst abholen?

Der Reisepass kann von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden. Dazu ist es notwendig, eine Vollmacht vorzulegen. Außerdem ist ggf. das alte Ausweisdokument des Antragstellers sowie ein gültiges Ausweisdokument des Bevollmächtigten bei der Abholung vorzulegen. Ein Vordruck der Vollmacht wird bei Antragstellung mit dem Informationsblatt an den Antragsteller ausgehändigt.

Bei Kindern und Jugendlichen (müssen dann nicht anwesend sein) unter 18 Jahren kann der Reisepass nur an den oder die Sorgeberechtigten oder an eine von dem oder den Sorgeberechtigten bevollmächtigte Person ausgehändigt werden. Auch hier ist die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments zwecks Identifizierung notwendig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • bisheriger Reisepass
  • ggf. Vollmacht zur Abholung durch eine andere Person
  • bei Abholung durch eine bevollmächtigte Person: Gültiges Ausweisdokument der Person

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Der alte entwertete Reisepass kann auf Wunsch wieder mitgenommen werden. Ausnahme davon bilden vorläufig ausgestellte Dokumente. Diese werden vor Ort entwertet und vernichtet.

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bürgeramt

Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 41 18 69

RATRiUM (ehemals City-Haus)
1. Etage

Sprechzeiten:
Das Bürgeramt der Stadt Wilhelmshaven bietet seine Dienstleistungen nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder telefonisch unter 04421 – 16 32 32 gebucht werden. 

Montags ist keine Terminvereinbarung notwendig. Das Bürgeramt kann während der Öffnungszeiten, dafür aber ggfs. mit Wartezeiten, aufgesucht werden.

Generell ohne Termin möglich ist die Beantragung von Führungszeugnissen, Melde-, Lebens- und Haushaltsbescheinigungen, Auszügen aus dem Gewerbezentralregister, Melderegisterauskünften, Untersuchungsberechtigungsscheinen sowie die Abholung von bereits beantragten Personalausweisen und Reisepässen. Hierfür kann zu den Öffnungszeiten ohne Termin am Schnellschalter vorgesprochen werden. 

Öffnungszeiten:

  • montags bis freitags jeweils von 8 bis 12.30 Uhr,
  • dienstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr und
  • donnerstags durchgängig bis 17 Uhr

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