Reisepass: Ausstellung für Auslandsdeutsche
Im Ausland lebenden Deutschen kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch durch die zuständige Stelle ein Reisepass ausgestellt werden.
Verfahrensablauf
Die notwendige Ermächtigung von der zuständigen Stelle im Ausland (Botschaft) wird durch die zuständige Stelle bei Antragstellung eingeholt.
Die Abholung ist auch durch eine bevollmächtigte Person möglich. Ein ggf. vorhandener alter Reisepass ist abzugeben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
Weitere Hinweise zu biometrischen Passbildern finden Sie in der rechten Spalte.
Welche Gebühren fallen an?
- Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre: 140,00 €
- Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre: 162,00 €
- Expresspass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre: 172,00 €
- Expresspass für Vielreisende über 24 Jahre: 194,00 €
- Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre: 75,00 €
- Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahre: 97,00 €
- Expresspass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre: 107,00 €
- Expresspass für Vielreisende unter 24 Jahre: 129,00 €
Zahlung möglich mit EC-Karte oder Bargeld.
Welche Fristen muss ich beachten?
- für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre Geltungsdauer: 6 Jahre
- für Antragsteller/-innen ab einschließlich 24 Jahre Geltungsdauer: 10 Jahre
Voraussichtliche Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: ca. 6 bis 8 Wochen.
Bitte beachten Sie, dass die Produktionsdauer für Dokumente, insbesondere vor Ferienzeiten, in Einzelfällen auch länger dauern kann. Das Bürgeramt hat hierauf keinen Einfluss.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Für im Ausland geborene Kinder sind die für den Geburtsort örtlich zuständigen Auslandsvertretungen für die erstmalige Ausstellung eines Passes oder Passersatzpapiers zuständig, unabhängig von einer Verlagerung des gewöhnlichen Aufenthalts in das Inland. Die Einreise mit einem im Ausland geborenen Kind ist nur mit einem gültigen Dokument erlaubt.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bürgeramt
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 41 18 69
RATRiUM (ehemals City-Haus)1. Etage
Sprechzeiten:
Das Bürgeramt der Stadt Wilhelmshaven bietet seine Dienstleistungen nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder telefonisch unter 04421 – 16 32 32 gebucht werden.
Montags ist keine Terminvereinbarung notwendig. Das Bürgeramt kann während der Öffnungszeiten, dafür aber ggfs. mit Wartezeiten, aufgesucht werden.
Generell ohne Termin möglich ist die Beantragung von Führungszeugnissen, Melde-, Lebens- und Haushaltsbescheinigungen, Auszügen aus dem Gewerbezentralregister, Melderegisterauskünften, Untersuchungsberechtigungsscheinen sowie die Abholung von bereits beantragten Personalausweisen und Reisepässen. Hierfür kann zu den Öffnungszeiten ohne Termin am Schnellschalter vorgesprochen werden.
Öffnungszeiten:
- montags bis freitags jeweils von 8 bis 12.30 Uhr,
- dienstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr und
- donnerstags durchgängig bis 17 Uhr
Für die Erfassung der für das Dokument notwendigen biometrischen Daten wie Foto, Unterschrift und ggf. Fingerabdrücke steht im Wartebereich des Bürgeramts ein Selbstbedienungsterminal zur Verfügung. Das Gerät kann grundsätzlich auch von Rollstuhlfahrern/innen und Kindern (allerdings beträgt die Mindestgröße 1,20 m) benutzt werden.
Die erfassten Daten werden ca. eine Woche gespeichert, so dass eine Antragstellung bis zu einer Woche nach Erfassung der Daten möglich ist.
Sollten die von Ihnen erfassten Daten dann von der Sachbearbeitung im Beantragungsverfahren abgerufen werden, sind die Kosten in Höhe von 6,00 € zusammen mit der Dokumentengebühr zu entrichten.