Wohnsitz: Anmeldung als Nebenwohnsitz
Wer eine Wohnung in Wilhelmshaven bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug grundsätzlich persönlich im Bürgeramt der Stadt Wilhelmshaven anzumelden. Dies gilt sowohl für den Zuzug mit Hauptwohnung als auch mit Nebenwohnung.
Verfahrensablauf
- Die Anmeldung ist grundsätzlich nur persönlich im Bürgeramt möglich. Sollten Sie verhindert sein, besteht die Möglichkeit eine andere Person zu bevollmächtigen. Mit Vollendung des 16. Lebensjahres können sich Jugendliche ohne Zustimmung der Eltern anmelden.
- Bei An-/Ummeldung von Kindern bis 16 Jahre ist eine Erklärung vorzulegen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt.
- Bei Kindern bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres muss die Anmeldung durch die Person erfolgen, in deren Wohnung das Kind einzieht (in der Regel die Eltern). Sollte diese Person nicht sorgeberechtigt sein, so ist eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei der Anmeldung mit vorzulegen (Vordruck unter Formulare).
- Die Anmeldung einer neuen Wohnung kann frühestens am Tag des tatsächlichen Einzuges erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wohnungsgeberbestätigung
- Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation
- Bei Kindern vor Vollendung des 12. Lebensjahres: Kinderreisepass, sofern vorhanden
- Bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit: ausländische Ausweisdokumente (ID-Card, Pass) und eAT
- Unterschriebene Vollmacht sowie vollständig ausgefüllter Meldeschein, wenn der/die Meldepflichtige nicht persönlich erscheinen kann. Die bevollmächtigte Person muss die eigene Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachweisen.
- Bei nicht handlungsfähigen meldepflichtigen Personen ist zur Anmeldung eine Vorsorgevollmacht vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die bevollmächtigte Person in Meldeangelegenheiten oder in Angelegenheiten des Aufenthaltsbestimmungsrechts handlungsberechtigt ist.
Welche Gebühren fallen an?
Anmeldung sowie die Meldebestätigung sind gebührenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Formulare / Anträge
- Anmeldeschein/ Vollmacht
- Muster Wohnungsgeberbestätigung (durch Wohnungsgeber auszustellen)
- Fragebogen zur Bestimmung der Hauptwohnung
(nur auszufüllen, wenn in Wilhelmshaven eine Nebenwohnung angemeldet werden soll)
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Beachten Sie bitte die Regelungen zur Zweitwohnungssteuer.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bürgeramt
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 41 18 69
RATRiUM (ehemals City-Haus)1. Etage
Sprechzeiten:
Das Bürgeramt der Stadt Wilhelmshaven bietet seine Dienstleistungen nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder telefonisch unter 04421 – 16 32 32 gebucht werden.
Montags ist keine Terminvereinbarung notwendig. Das Bürgeramt kann während der Öffnungszeiten, dafür aber ggfs. mit Wartezeiten, aufgesucht werden.
Generell ohne Termin möglich ist die Beantragung von Führungszeugnissen, Melde-, Lebens- und Haushaltsbescheinigungen, Auszügen aus dem Gewerbezentralregister, Melderegisterauskünften, Untersuchungsberechtigungsscheinen sowie die Abholung von bereits beantragten Personalausweisen und Reisepässen. Hierfür kann zu den Öffnungszeiten ohne Termin am Schnellschalter vorgesprochen werden.
Öffnungszeiten:
- montags bis freitags jeweils von 8 bis 12.30 Uhr,
- dienstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr und
- donnerstags durchgängig bis 17 Uhr
Datenschutz-Hinweise
Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen