Stadt Wilhelmshaven

Wohnsitz, Abmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

Wer auf einem Binnenschiff, das in einem Schiffsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist, gemeldet ist, dieses verlässt und keinen neuen Wohnsitz im Inland begründet, hat sich bei der zuständigen Stelle abzumelden.

Die Reederin oder der Reeder eines Seeschiffes, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, muss die Kapitänin oder den Kapitän und die Besatzungsmitglieder des Schiffes nach Beendigung des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses abmelden.

Leistungsbeschreibung

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, die Heimatort des Schiffes bzw. Sitz der Reederin oder des Reeders ist.

Eine Meldung durch die Schiffsbesatzung kann auch bei einer beliebigen Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt oder bei der Wasserschutzpolizei zur Weiterleitung an die zuständige Stelle erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Meldeschein

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung muss umgehend nach Beendigung der Tätigung erfolgen.

Formulare / Anträge

Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 32 12
Fax 0 44 21 / 16 - 32 09

RATRiUM (ehemals City-Haus)

Sprechzeiten:

  • nach Vereinbarung

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