Elterngeld Plus: Berechnung
Das Elterngeld Plus orientiert sich an der Höhe des monatlich verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens, welches der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes erzielt hat und welches nach der Geburt wegfällt.
Das Elterngeld Plus beträgt mindestens 150,00 Euro und höchstens 900,00 Euro im Monat. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), Sozialhilfe oder Kinderzuschlag wird das Elterngeld Plus als Einkommen angerechnet.
Für jedes Mehrlingsgeschwisterkind erhöht sich das Elterngeld Plus um 150,00 Euro monatlich.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, einigen kreisangehörigen Gemeinden und Städten sowie den Städten und Gemeinden der Region Hannover. Hinweise, Erläuterungen und Anträge, sowie die für den Wohnort zuständige Stelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Soziales
Elterngeld
Rathausplatz 1
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 15 91 (Frau Schwarting) oder 16 - 15 92 (Frau König)
Fax 0 44 21 / 16 - 41 15 91 oder - 15 92