Pflanzliche Abfälle: Beseitigung durch Verbrennung
Durch den Widerruf der "Allgemeinverfügung zur Verbrennung pflanzlicher Abfälle der Stadt Wilhelmshaven" im September 2009 entfallen die sogenannten "Brenntage". Im Rahmen der Brauchtumspflege dürfen insbesondere Osterfeuer unter Beachtung bestimmter Regeln abgebrannt werden. Sie sind jedoch kein Ersatz für die Brenntage. Weitere Auskünfte erteilt der Fachbereich Bürgerangelegenheiten / Öffentliche Sicherheit und Ordnung, dort werden auch schriftliche Anmeldungen entgegengenommen.
Für die Entsorgung pflanzlicher Abfälle kann zum Beispiel die Biotonne bzw. den Saisonbehälter verwendet werden. Weitere Möglichkeiten sind die Entsorgung bei dem Entsorgungszentrum Wilhelmshaven oder über den Erwerb sogenannter Laubsäcke bei den Technischen Betrieben Wilhelmshaven.
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