Stadt Wilhelmshaven

Ausnahme, Befreiung, Abweichung

Die Durchführung von Baumaßnahmen ist nur dann zulässig, wenn das geplante Vorhaben den Vorschriften des öffentlichen Baurechts entspricht. Das Baugesetzbuch (BauGB), die Niedersächsische Bauordnung (NBauO), örtliche Bebauungspläne oder örtlich geltende Satzungen müssen eingehalten werden.

Bei der Planung dieser Maßnahmen kann die Situation auftreten, dass einzelne rechtliche Vorschriften aus objektiven Gründen nicht eingehalten werden können. Solche Abweichungen von der NBauO oder Ausnahmen und Befreiungen von den Vorschriften des BauGB können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden.

Entspricht eine Baumaßnahme nicht dem öffentlichen Baurecht, ist ein entsprechender Antrag auf Abweichung, Ausnahme und/oder Befreiung mit einer Begründung nach §66 NBauO und/oder §31 BauGB zu stellen und zusammen mit den für die Prüfung notwendigen Bauvorlagen einzureichen.

Voraussetzungen

Abweichungen
Eine bauordnungsrechtliche Abweichung kann zugelassen werden, wenn diese unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen Anforderung und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Ausnahme
Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes können solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind.

Befreiung
In begründeten Fällen, in denen der Bebauungsplan eine Ausnahme nicht ausdrücklich vorsieht, kann von den Festsetzungen des Bebauungsplanes geringfügig abgewichen werden, wenn besondere Gründe vorliegen, die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und eine Befreiung auch unter Würdigung nachbarschaftlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

> Antrag auf Abweichung, Ausnahme, Befreiung
> Begründung für den Antrag
> ggf. Lagepläne, Bauzeichnungen, Erläuterungen

Welche Gebühren fallen an?

Die Entscheidung über die Gewährung von Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen ist gebührenpflichtig und richtet sich nach der jeweils gültigen Baugebührenordnung.

Rechtsgrundlage

> Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
> Baugesetzbuch (BauGB)
> Baugebührenordnung (BauGO)

Formulare

> Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung

Stadt Wilhelmshaven

Bauordnungsamt
Bauaufsicht und Denkmalschutz

Rathausplatz 9
26382 Wilhelmshaven

Tel. sh. Straßenverzeichnis mit Zuständigkeiten

Technisches Rathaus

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