Stadt Wilhelmshaven

Wohnsitz – Abmeldung (auch Nebenwohnsitz)

Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben.

Verfahrensablauf

Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie lediglich die neue Wohnung anmelden. Die zuständige Stelle des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.

Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich Ihre Nebenwohnung auflösen, so muss die Nebenwohnung bei dem Meldeamt Ihrer Haupt- oder Nebenwohnung abgemeldet werden.

Die Abmeldung kann persönlich oder schriftlich erfolgen (Formular s.u.). Bitte fügen Sie die Kopie Ihres Personalausweises hinzu.

Über die Abmeldung wird eine Abmeldebescheinigung ausgestellt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Abmeldung (nur bei schriftlicher Abmeldung)
  • Personalausweis (bei schriftlicher Abmeldung in Kopie, falls nicht vorhanden alternativ auch Reisepass)
  • Bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit: ausländische Ausweisdokumente wie ID-Card, Pass und elektronischer Aufenthaltstitel (bei schriftlicher Abmeldung in Kopie)

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.

Eine Abmeldung ins Ausland kann frühestens 7 Tage vor dem Auszug erfolgen.

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz (BMG)

Formulare / Anträge

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bürgeramt

Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 41 18 69

RATRiUM (ehemals City-Haus)
1. Etage

Sprechzeiten:
Das Bürgeramt der Stadt Wilhelmshaven bietet seine Dienstleistungen nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder telefonisch unter 04421 – 16 32 32 gebucht werden. 

Montags ist keine Terminvereinbarung notwendig. Das Bürgeramt kann während der Öffnungszeiten, dafür aber ggfs. mit Wartezeiten, aufgesucht werden.

Generell ohne Termin möglich ist die Beantragung von Führungszeugnissen, Melde-, Lebens- und Haushaltsbescheinigungen, Auszügen aus dem Gewerbezentralregister, Melderegisterauskünften, Untersuchungsberechtigungsscheinen sowie die Abholung von bereits beantragten Personalausweisen und Reisepässen. Hierfür kann zu den Öffnungszeiten ohne Termin am Schnellschalter vorgesprochen werden. 

Öffnungszeiten:

  • montags bis freitags jeweils von 8 bis 12.30 Uhr,
  • dienstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr und
  • donnerstags durchgängig bis 17 Uhr

Datenschutz-Hinweise

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen

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