Aufenthalts- / Meldebescheinigung: Erteilung
Bei jeder An-, Ab- und Ummeldung wird eine entsprechende Bestätigung über die erfolgte Änderung des Melderegisters (Meldebestätigung) an den Bürger ausgegeben.
Meldebescheinigungen werden zur Vorlage z. B. bei Behörden benötigt. Ist die ursprünglich ausgestellte Bescheinigung verloren gegangen oder wird eine aktuelle Meldebescheinigung gebraucht, kann die erneute Ausstellung beantragt werden.
Es gibt verschiedene Arten von Meldebescheinigungen. Sie unterscheiden sich in den Inhalten und gleichzeitig auch in den Verwendungszwecken. So benötigt man z.B. für die Eheschließung in einer anderen Gemeinde eine Aufenthaltsbescheinigung, weil diese den Familienstand dokumentiert oder es werden z. B. für die Träger der Rentenversicherungen Lebensbescheinigungen und für die Kindergeldstellen Haushaltsbescheinigungen ausgestellt.
Eine einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
- Familienname
- Frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum und Geburtsort
- derzeitige Anschriften
Eine erweiterte Meldebescheinigung enthält darüber hinaus gehend weitere Daten, die im Melderegister gespeichert sind. Welche das sind, das können Sie im Bürgeramt erfragen.
Verfahrensablauf
Die Meldebestätigung kann persönlich oder schriftlich beantragt werden. Bei persönlicher Vorsprache, kann die Bescheinigung direkt mitgenommen werden. Der Antrag zur Ausstellung einer Meldebescheinigung kann formlos oder mittels des hinterlegten Vordrucks erfolgen. Die persönliche Beantragung kann auch durch einen Bevollmächtigten durchgeführt werden.
Lebensbescheinigungen können grundsätzlich nur persönlich beantragt werden. Die Bevollmächtigung einer dritten Person oder eine schriftliche Beantragung einer Lebensbescheinigung ist nicht möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweisdokument zwecks Identifizierung (Personalausweis, Reisepass)
- Ggf. Vollmacht, falls eine Meldebescheinigung für eine andere Person ausgestellt werden soll (auch bei Ehepartnern und Kindern ab 16 Jahren)
- Bei Beantragung mit Vollmacht Ausweisdokument der bevollmächtigenden Person zwecks Abgleich der Unterschrift, falls das Dokument nicht in Wilhelmshaven ausgestellt wurde
- Bei Beantragung einer Lebensbescheinigung für den Rentenversicherungsträger: Nachweis darüber, dass der Rentenversicherungsträger diese Lebensbescheinigung anfordert oder, falls vorhanden, den entsprechenden Vordruck des Rentenversicherungsträgers, eine Lebensbescheinigung kann nur persönlich vor Ort beantragt werden
- Bei Beantragung einer Haushaltsbescheinigung für die Zahlung von Kindergeld: Nachweis darüber, dass die Kindergeldstelle diese Haushaltsbescheinigung anfordert oder falls vorhanden, den entsprechenden Vordruck der Kindergeldstelle.
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Bei formloser schriftlicher Stellung des Antrags ist dieser zu unterschreiben. Neben dem formlosen Antrag kann auch der hinterlegte Vordruck verwendet werden. Falls noch kein Ausweisdokument von der Stadt Wilhelmshaven ausgestellt wurde, muss dem Antrag eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses beiliegen, genauso wie ein Nachweis, dass die erforderliche Gebühr vorab überwiesen worden ist (Bankverbindungen sh. rechte Spalte)
Voraussichtliche Bearbeitungsdauer
Die Meldebescheinigung wird bei Vorsprache direkt ausgehändigt. Bei schriftlicher Anfrage beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 2 Wochen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Meldebescheinigung Gebühr: EUR 7,50
Erweiterte Meldebescheinigung Gebühr: EUR 9,00
Haushaltsbescheinigung Abgabe: gebührenfrei
Zahlung möglich mit EC-Karte oder Bargeld.
Die Ausstellung einer Lebensbescheinigung für Rentenversicherungsträger nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) ist kostenlos, ebenso wie die Ausstellung einer Haushaltsbescheinigung für die Zahlung von Kindergeld.
Rechtsgrundlage
Wichtiger Hinweis
Die Stadt Wilhelmshaven weist darauf hin, dass Meldebescheinigungen ausschließlich beim Bürgeramt beantragt werden können. Derzeit gehen dem Bürgeramt vermehrt Anträge für Meldebescheinigungen von den Internetseiten Dritter zu. Die Stadt stellt ausdrücklich klar, dass es sich hierbei nicht um offizielle Seiten des Bürgeramtes handelt.
Bei der auf den Seiten geforderten Gebühr handelt es sich nicht um die Gebühr für die Meldebescheinigungen. Im Bürgeramt fallen die eigentlichen Gebühren für die Erteilung der Meldebescheinigung an, die dann zusätzlich zu den Gebühren der jeweiligen Anbieter entrichtet werden müssen.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bürgeramt
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 41 18 69
RATRiUM (ehemals City-Haus)1. Etage
Sprechzeiten:
Das Bürgeramt der Stadt Wilhelmshaven bietet seine Dienstleistungen nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder telefonisch unter 04421 – 16 32 32 gebucht werden.
Montags ist keine Terminvereinbarung notwendig. Das Bürgeramt kann während der Öffnungszeiten, dafür aber ggfs. mit Wartezeiten, aufgesucht werden.
Generell ohne Termin möglich ist die Beantragung von Führungszeugnissen, Melde-, Lebens- und Haushaltsbescheinigungen, Auszügen aus dem Gewerbezentralregister, Melderegisterauskünften, Untersuchungsberechtigungsscheinen sowie die Abholung von bereits beantragten Personalausweisen und Reisepässen. Hierfür kann zu den Öffnungszeiten ohne Termin am Schnellschalter vorgesprochen werden.
Öffnungszeiten:
- montags bis freitags jeweils von 8 bis 12.30 Uhr,
- dienstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr und
- donnerstags durchgängig bis 17 Uhr
Die E-Mail-Adresse des Bürgeramtes können Sie gern für Anfragen zu folgenden Themen nutzen:
- Ausweisdokumente aller Art
- Meldeangelegenheiten (An-, Um-, Abmeldungen, Meldebescheinigungen, Melderegisterauskünfte, Lebensbescheinigungen)
- Auskunfts- und Übermittlungssperren
- Führungszeugnisse
- Auszüge aus dem Gewerbezentralregister
- Untersuchungsberechtigungsscheine
Für Anfragen zu anderen Themenbereichen nutzen Sie bitte, falls bekannt, die E-Mail-Adresse des zuständigen Fachbereichs oder die allgemeine E-Mail-Adresse der Stadt Wilhelmshaven (info@wilhelmshaven.de). Die dortigen Mitarbeiter leiten Ihre Anfrage an die zuständigen Fachbereiche weiter.
Bankverbindungen:
Sparkasse Wilhelmshaven
(BLZ 282 501 10)
Kto. 2 111 110
IBAN: DE46282501100002111110
BIC: BRLADE21WHV
Postbank Hannover
(BLZ 250 100 30)
Kto. 5 546 309
IBAN: DE03250100300005546309
BIC: PBNKDEFF
Datenschutz-Hinweise
Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen