Melderegisterauskunft, einfach
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der zuständigen Stelle
- Familienname,
- Vornamen,
- Doktorgrad und
- derzeitige Anschriften
zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.
Ob Ihnen die zuständige Stelle eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die zuständige Stelle Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person, zu der eine einfache Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.
Voraussetzungen
Gemäß § 44 BMG müssen folgende Voraussetzungen für eine melderechtliche Auskunft vorliegen:
- Angaben zu der gesuchten Person (Name, Anschrift und/oder Geburtsdatum), die eine eindeutige Identifizierung ermöglichen.
- Angabe darüber, ob die Auskunft einem gewerblichen Zweck dient. Wenn das bejaht wird, ist dieser anzugeben.
- Erklärung, ob die Daten für Adresshandel oder Werbung genutzt werden sollen; sollte dieses der Fall sein, ist zwingend anzugeben, ob von der betroffenen Person eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt oder eine generelle Einwilligung gegenüber der Meldebehörde erklärt wurde.
Bitte beachten Sie auch, dass die Beantwortung Ihrer Melderegisteranfrage(n) nur mit nachstehenden Zahlungsarten möglich ist, soweit Sie nicht persönlich hier im Bürgeramt den Antrag stellen.
- Zahlung mittels Verrechnungsscheck; bitte legen Sie diesen je Schreiben Ihrerseits bei (mehrere Anfragen mit einem Scheck sind selbstverständlich möglich)!
- Sofern die Zahlung per Scheck Ihrerseits nicht möglich sein sollte, bitte die Auskunftsgebühr auf eines der nebenstehenden Konten der Stadt Wilhelmshaven vorab überweisen, als Verwendungszweck geben Sie „Melderegisterauskunft" an. Ein Nachweis (Kontoauszug/Zahlungsbeleg) ist Ihrer Melderegisteranfrage beizufügen.
Leider können von Ihnen nur noch die hier aufgelisteten Möglichkeiten zur Zahlung der Gebühr genutzt werden. Erst wenn die Zahlung erfolgt ist, kann Ihre Anfrage bearbeitet werden!
Bankverbindungen sh. rechte Spalte.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloser schriftlicher Antrag, soweit die Auskunft nicht persönlich beantragt wird
- Personalausweis bzw. Reisepass bei persönlicher Vorsprache
Voraussichtliche Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt inder Regel ca. 2-3 Wochen. Bei persönlicher Vorsprache wird die Melderegisterauskunft grundsätzlich direkt bearbeitet.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Gebühr:
- EUR 9,00 für private Zwecke
- EUR 12,00 für gewerbliche Zwecke
Zahlung möglich mit EC-Karte oder Bargeld.
Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.
Formulare / Anträge
Zur Beantragung einer einfachen oder erweiterten Melderegisterauskunft können Sie auch diesen Vordruck verwenden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk, besteht.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bürgeramt
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 41 18 69
RATRiUM (ehemals City-Haus)1. Etage
Sprechzeiten:
Das Bürgeramt der Stadt Wilhelmshaven bietet seine Dienstleistungen nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder telefonisch unter 04421 – 16 32 32 gebucht werden.
Montags ist keine Terminvereinbarung notwendig. Das Bürgeramt kann während der Öffnungszeiten, dafür aber ggfs. mit Wartezeiten, aufgesucht werden.
Generell ohne Termin möglich ist die Beantragung von Führungszeugnissen, Melde-, Lebens- und Haushaltsbescheinigungen, Auszügen aus dem Gewerbezentralregister, Melderegisterauskünften, Untersuchungsberechtigungsscheinen sowie die Abholung von bereits beantragten Personalausweisen und Reisepässen. Hierfür kann zu den Öffnungszeiten ohne Termin am Schnellschalter vorgesprochen werden.
Öffnungszeiten:
- montags bis freitags jeweils von 8 bis 12.30 Uhr,
- dienstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr und
- donnerstags durchgängig bis 17 Uhr
Die E-Mail-Adresse des Bürgeramtes können Sie gern für Anfragen zu folgenden Themen nutzen:
- Ausweisdokumente aller Art
- Meldeangelegenheiten (An-, Um-, Abmeldungen, Meldebescheinigungen, Melderegisterauskünfte, Lebensbescheinigungen)
- Auskunfts- und Übermittlungssperren
- Führungszeugnisse
- Auszüge aus dem Gewerbezentralregister
- Untersuchungsberechtigungsscheine
Für Anfragen zu anderen Themenbereichen nutzen Sie bitte, falls bekannt, die E-Mail-Adresse des zuständigen Fachbereichs oder die allgemeine E-Mail-Adresse der Stadt Wilhelmshaven (info@wilhelmshaven.de). Die dortigen Mitarbeiter leiten Ihre Anfrage an die zuständigen Fachbereiche weiter.
Bankverbindungen:
Sparkasse Wilhelmshaven
(BLZ 282 501 10)
Kto. 2 111 110
IBAN: DE46282501100002111110
BIC: BRLADE21WHV
Postbank Hannover
(BLZ 250 100 30)
Kto. 5 546 309
IBAN: DE03250100300005546309
BIC: PBNKDEFF
Datenschutz-Hinweise
Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen