Auskunftssperre: Einrichtung
Es ist möglich, eine Auskunftssperre im Melderegister eintragen zu lassen, wenn Tatsachen vorliegen, dass durch Bekanntgabe der Anschrift einer Person für die Person selbst oder eine andere Person eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen könnte.
Die Auskunftssperre hat eine Gültigkeit von 2 Jahren nach Eintragung ins Melderegister. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich, welchen die betroffene Person dann rechtzeitig bei der Meldebehörde stellen sollte.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Eintragung der Auskunftssperre ist das Bürgeramt des Hauptwohnsitzes.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweisdokument zwecks Identifizierung (Personalausweis, Reisepass)
- Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre (Formular siehe unten)
- Nachweis über die Notwendigkeit der Einrichtung der Auskunftssperre (Gerichtsbeschluss, Anzeige bei der Polizei o.ä.)
Welche Gebühren fallen an?
Die Einrichtung einer Auskunftssperre ist kostenlos.
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer: 2 Jahre
Formulare
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bürgeramt
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 41 18 69
RATRiUM (ehemals City-Haus)1. Etage
Sprechzeiten:
Das Bürgeramt der Stadt Wilhelmshaven bietet seine Dienstleistungen nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder telefonisch unter 04421 – 16 32 32 gebucht werden.
Montags ist keine Terminvereinbarung notwendig. Das Bürgeramt kann während der Öffnungszeiten, dafür aber ggfs. mit Wartezeiten, aufgesucht werden.
Generell ohne Termin möglich ist die Beantragung von Führungszeugnissen, Melde-, Lebens- und Haushaltsbescheinigungen, Auszügen aus dem Gewerbezentralregister, Melderegisterauskünften, Untersuchungsberechtigungsscheinen sowie die Abholung von bereits beantragten Personalausweisen und Reisepässen. Hierfür kann zu den Öffnungszeiten ohne Termin am Schnellschalter vorgesprochen werden.
Öffnungszeiten:
- montags bis freitags jeweils von 8 bis 12.30 Uhr,
- dienstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr und
- donnerstags durchgängig bis 17 Uhr
Die E-Mail-Adresse des Bürgeramtes können Sie gern für Anfragen zu folgenden Themen nutzen:
- Ausweisdokumente aller Art
- Meldeangelegenheiten (An-, Um-, Abmeldungen, Meldebescheinigungen, Melderegisterauskünfte, Lebensbescheinigungen)
- Auskunfts- und Übermittlungssperren
- Führungszeugnisse
- Auszüge aus dem Gewerbezentralregister
- Untersuchungsberechtigungsscheine
Für Anfragen zu anderen Themenbereichen nutzen Sie bitte, falls bekannt, die E-Mail-Adresse des zuständigen Fachbereichs oder die allgemeine E-Mail-Adresse der Stadt Wilhelmshaven (info@wilhelmshaven.de). Die dortigen Mitarbeiter leiten Ihre Anfrage an die zuständigen Fachbereiche weiter.
Datenschutz-Hinweise
Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen