Außenwerbung
Genehmigung
Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig.
Welche Gebühren fallen an?
Es wird eine Baugenehmigungsgebühr nach den Anlagen zur Baugebührenordnung sowie ggf. eine zusätzliche Sondernutzungsgebühr im Einzelfall nach Ortsrecht erhoben.
Wird eine Werbeanlage ohne eine erforderliche Baugenehmigung angebracht, kann dies mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist rechtzeitig vor Anbringung der Werbeanlage zu stellen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Gegebenenfalls ist darüber hinaus eine Sondernutzungserlaubnis für die Nutzung des öffentlichen Raumes erforderlich.
Es gibt auch genehmigungsfreie Werbeanlagen gemäß Ziffer 10 der Anlage 1 zu § 60 Niedersächsische Bauordnung (NBauO), z. B. für Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis 1qm, für Werbeanlagen für zeitlich begrenzte Veranstaltungen oder für Werbeanlagen, die vorübergehend zu öffentlichen Wahlen angebracht oder aufgestellt werden.
Die NBauO gilt im Übrigen nicht für Werbemittel, die an den für diesen Zweck genehmigten Säulen, Tafeln oder Flächen angebracht sind.
Stadt Wilhelmshaven
Bauordnungsamt
Bauaufsicht und Denkmalschutz
Rathausplatz 9
26382 Wilhelmshaven
Tel. sh. Straßenverzeichnis mit Zuständigkeiten
Technisches Rathaus
Sprechzeiten: Sprechzeiten:
Montags und donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 15:30 Uhr
Termine außerhalb der genannten Zeiten können im Einzelfall telefonisch vereinbart werden.
Inga Neugebauer
Tel. 04421 16-2639
Fax 04421 16-41-2639
1. OG, Zi. 1.16
Zuständigkeit: Bearbeitung Werbeanlagen
Mitteilungsverfahren