Befahrerlaubnis für Landschaftsschutzgebiete: Erteilung
Wenn eine Landschaftsschutzgebiets-Verordnung ein Befahrensverbot enthält, ist eine Ausnahme oder Befreiung durch die zuständige Stelle zu erteilen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Rechtsgrundlage
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz
Naturschutz, Wald und Umweltverträglichkeit
Freiligrathstraße 420
26386 Wilhelmshaven
Gebäude B
Sprechzeiten: nach Vereinbarung