Denkmalpflege
Mit dem Europäischen Denkmalschutzjahr 1975 hat sich allgemein die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Vergangenheit nur dann eine Zukunft haben kann, wenn die gebauten Zeugnisse erhalten werden. Die in der Geschichte gewachsenen Städte und Orte bedeuten für unser Leben und das der nachfolgenden Generationen die Möglichkeiten zu individueller Entfaltung, zur Identifikation. Sie sind ein Stück Heimat.
Die Bewahrung unseres kulturellen Erbes als Teil der Geschichte ist eine Aufgabe des Staates. Dies bedeutet auch, dass er in die Aufgaben des Denkmalschutzes gestaltend eingreift. Der Staat wird seiner Verantwortung durch den Schutz der Denkmale vor unangemessenen Veränderungen, die den historischen Aussagewert zerstören, gerecht. Er gewährt dem Denkmaleigentümer finanzielle Zuwendungen und berät ihn über die fachgerechte Erhaltung.
Die Bedeutung von Denkmalschutz und Denkmalpflege für die Sicherung und Gestaltung einer menschenwürdigen Umwelt tritt immer stärker in das allgemeine Bewusstsein. Dabei geht es nicht nur darum, das einzelne heimatgeschichtlich, künstlerisch, wissenschaftlich, technisch oder städtebaulich bemerkenswerte Bauwerk, das einzelne archäologische Fundstück und die einzelne vor- oder frühgeschichtliche Fundstätte entsprechend ihrem Wert zu erhalten, zu pflegen und herauszustellen. Mehr denn je weiß man heute, welche mit neuzeitlichen Planungs- und Baumethoden nicht erreichbare Wirkungen von einem historisch gewachsenen Straßen-, Platz- oder Ortsbild, von einer uns überkommenen Park-, Garten- oder Friedhofsanlage oder von prähistorischen Stätten mit ihrer naturhaften Umgebung ausgehen. Damit erweist sich eine übergreifende und zusammenschauende Betrachtungsweise, die außer dem eigentlichen Denkmalschutz auch die Probleme der baulichen Gestaltung und Entwicklung unserer Städte und Gemeinden berücksichtigt, als dringend geboten.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbständigen Stadt.
Die Zuständigkeit für die fachliche Beurteilung und Beratung sowie die Vergabe von Denkmalfördermitteln liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege.
Rechtsgrundlage
Stadt Wilhelmshaven
Bauordnungsamt
Denkmalschutz
Rathausplatz 9
26382 Wilhelmshaven
Technisches Rathaus
Dr. Hanke Tammen
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Kerstin Greve
Zimmer 1.13
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