Einbürgerung
Bearbeitung von Anträgen auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen. Dazu muss ein Antrag gestellt werden, die Bereitschaft bestehen, die Gebühren zu entrichten und teilweise Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben.
Da es bei den Voraussetzungen zahlreiche Ausnahmen gibt, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde. Dort erhalten Sie die Formulare und eine Liste über Unterlagen zu Ihren individuellen Möglichkeiten.
Stadt Wilhelmshaven
Ausländeramt
- Einbürgerungen, Staatsangehörigkeitsrecht
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 32 06 und - 32 07
Fax 0 44 21 / 16 - 41 32 06 und - 32 07
RATRiUM (ehemals City-Haus)1. Etage
Sprechzeiten:
- nach Terminvereinbarung