Führungszeugnis
Hinweis: Die Bearbeitungszeit für nationale Führungszeugnisse beträgt beim Bundesamt für Justiz derzeit etwa zwei Wochen. Für internationale Führungszeugnisse beträgt die Bearbeitungszeit bis zu zehn Wochen.
Der Antrag auf Erteilung ist beim zuständigen Bürgeramt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes zu stellen.
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
Führungszeugnis der Belegart N
- für private Zwecke wie z. B. Einstellung bei einem privaten Arbeitgeber
- wird direkt vom Bundesamt für Justiz an eine im Melderegister gespeicherte Adresse des Antragstellers geschickt
Führungszeugnis der Belegart O
- zur Vorlage bei Behörden
- das Führungszeugnis wird direkt an die Behörde gesandt, bei der es vorgelegt werden soll
Verfahrensablauf
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.
Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.
Die Beantragung des Führungszeugnisses soll durch persönliche Vorsprache erfolgen.
Sofern der Antragsteller nicht persönlich erscheint, ist eine schriftliche Antragstellung (Ich- Form) mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift des Antragstellers zulässig.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Voraussetzungen
- Vollendung des 14. Lebensjahres
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
Bei Beantragung eines Führungszeugnisses der Belegart O zusätzlich:
- Adresse der Behörde, an die das Führungszeugnis geschickt werden soll
- Verwendungszweck des Führungszeugnisses
- falls vorhanden, Geschäfts- oder Aktenzeichen
Bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses beider Belegarten zusätzlich:
- Schriftliche Bestätigung der anfordernden Stelle oder der Behörde über die Erfüllung der Voraussetzungen für die Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses
Hier können Sie die entsprechenden Formulare für die Bestätigung ausdrucken
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die Ausstellung des Führungszeugnisses beläuft sich für alle Belegarten auf 13,00 € und ist direkt bei Antragstellung zu entrichten.
Zahlung möglich mit EC-Karte oder Bargeld.
Zu einer möglichen Gebührenbefreiung lesen Sie bitte diese Informationen vom Bundesamt für Justiz.
Voraussichtliche Bearbeitungsdauer
In der Regel 14 Tage
Bei Fragen zur Bearbeitungsdauer bitte direkt an das Bundesamt für Justiz wenden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis sowie ein Lesegerät oder ein geeignetes Smartphone mit der Ausweis App2 zum Auslesen Ihrer Ausweisdaten.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bürgeramt
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 41 18 69
RATRiUM (ehemals City-Haus)1. Etage
Sprechzeiten:
Das Bürgeramt der Stadt Wilhelmshaven bietet seine Dienstleistungen nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder telefonisch unter 04421 – 16 32 32 gebucht werden.
Montags ist keine Terminvereinbarung notwendig. Das Bürgeramt kann während der Öffnungszeiten, dafür aber ggfs. mit Wartezeiten, aufgesucht werden.
Generell ohne Termin möglich ist die Beantragung von Führungszeugnissen, Melde-, Lebens- und Haushaltsbescheinigungen, Auszügen aus dem Gewerbezentralregister, Melderegisterauskünften, Untersuchungsberechtigungsscheinen sowie die Abholung von bereits beantragten Personalausweisen und Reisepässen. Hierfür kann zu den Öffnungszeiten ohne Termin am Schnellschalter vorgesprochen werden.
Öffnungszeiten:
- montags bis freitags jeweils von 8 bis 12.30 Uhr,
- dienstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr und
- donnerstags durchgängig bis 17 Uhr
Die E-Mail-Adresse des Bürgeramtes können Sie gern für Anfragen zu folgenden Themen nutzen:
- Ausweisdokumente aller Art
- Meldeangelegenheiten (An-, Um-, Abmeldungen, Meldebescheinigungen, Melderegisterauskünfte, Lebensbescheinigungen)
- Auskunfts- und Übermittlungssperren
- Führungszeugnisse
- Auszüge aus dem Gewerbezentralregister
- Untersuchungsberechtigungsscheine
Für Anfragen zu anderen Themenbereichen nutzen Sie bitte, falls bekannt, die E-Mail-Adresse des zuständigen Fachbereichs oder die allgemeine E-Mail-Adresse der Stadt Wilhelmshaven (info@wilhelmshaven.de). Die dortigen Mitarbeiter leiten Ihre Anfrage an die zuständigen Fachbereiche weiter.