Gewerbesteuer: Festsetzung
Der Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamts ist der Grundlagenbescheid für die
Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die
zuständige Stelle. Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der hebeberechtigten
zuständigen Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Formulare / Anträge
Die zur Erstellung der Gewerbesteuererklärung notwendigen Papierformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder auf den Internetseiten der Oberfinanzdirektion Niedersachsen.
Was sollte ich noch wissen?
Fachbereich Finanzen
Gewerbesteuer / sonstige Gemeindesteuern
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