Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den
notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim entsprechenden Sozialamt des Landkreises und bei der
kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen.
Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft.
Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie beispielsweise eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Websites der Deutschen Rentenversicherung.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Soziales
Grundsicherung
Rathausplatz 1
26382 Wilhelmshaven
Tel. 04421 / 16-0
Rathaus1. Etage
Sprechzeiten:
- Nach Terminvereinbarung