Stadt Wilhelmshaven

Heizölanlage, Anzeige

Die Einrichtung und der Betrieb einer Ölheizanlage muss bei der zuständigen Stelle angezeigt werden.

Anzuzeigen sind:

  • die Errichtung von unterirdischen Anlagen (unabhängig von der Lagermenge),
  • die Errichtung von oberirdischen Anlagen mit mehr als 1 000 l Heizöl ("oberirdisch" ist dabei auch eine Lagerung im Keller eines Gebäudes) sowie
  • alle wesentlichen Änderungen und die Stilllegung der Anlage

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • vollständig ausgefülltes Anzeigeformular für Heizölanlagen
  • bei oberirdischer Lagerung: Grundrissskizze vom Standort der Behälteranlage sowie der im Regelfall notwendigen Auffangwanne mit Bemaßung
  • bei unterirdischer Lagerung: Lageplan mit Standort der Behälter und Trassenführung der Rohrleitungen einschließlich Bemaßung

Welche Fristen muss ich beachten?

vor Baubeginn

Anzeigefrist: 6 Tage

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Für bestehende Anlagen, für die bisher weder eine Genehmigung noch eine Anzeigebestätigung der zuständigen Stelle vorliegt, muss die Anzeige umgehend nachgeholt werden.

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich für Umwelt- und Klimaschutz
Wasserwirtschaft, Küsten- und Bodenschutz

Freiligrathstraße 420
26386 Wilhelmshaven

Gebäude B

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