Stadt Wilhelmshaven

Hilfe zur Pflege: Bewilligung

Wer pflegebedürftig ist, keine oder keine ausreichenden Leistungen seiner Pflegekasse erhält und nicht über ausreichend Einkommen und Vermögen zur eigenständigen Bedarfsdeckung verfügt, kann Leistungen der Hilfe zur Pflege in der Häuslichkeit oder in einem Pflegeheim erhalten.

Voraussetzung

  • Vorliegen einer Pflegestufe

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweis über das gesamte Einkommen

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Soziales
Sonstige Sozialhilfe

Rathausplatz 1
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 0

Rathaus
1. Etage

Sprechzeiten:

  • Nach Terminvereinbarung

Grundsicherung@wilhelmshaven.de 

Grundsicherung-egh@wilhelmshaven.de 

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