Hilfe zur Pflege: Bewilligung
Wer pflegebedürftig ist, keine oder keine ausreichenden Leistungen seiner Pflegekasse erhält und nicht über ausreichend Einkommen und Vermögen zur eigenständigen Bedarfsdeckung verfügt, kann Leistungen der Hilfe zur Pflege in der Häuslichkeit oder in einem Pflegeheim erhalten.
Voraussetzung
- Vorliegen einer Pflegestufe
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweis über das gesamte Einkommen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Soziales
Sonstige Sozialhilfe
Rathausplatz 1
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 0
Rathaus1. Etage
Sprechzeiten:
- Nach Terminvereinbarung