Lebensmittelüberwachung
Jeder Verbraucher erwartet einwandfreie und sichere Lebensmittel. Dafür sind zuerst einmal alle verantwortlich, die Unternehmer in der Lebensmittelkette sind. Die Behörden der Lebensmittelüberwachung prüfen durch risikobasierte, systematische Kontrollen und Probenentnahmen, ob die Lebensmittelunternehmer die Anforderungen des Lebensmittelrechts umgesetzt haben und einhalten und setzen diese ggf. durch. Werden Mängel festgestellt, ist es Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung, sicherzustellen, dass diese sofort behoben werden und die Ahndung von Verstößen gegen bestehende Rechtsvorschriften erfolgt. In vergleichbarer Weise ist die Überwachung bei kosmetischen Mitteln, Tabakerzeugnissen und Bedarfsgegenständen organisiert. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Leistungsbeschreibung
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Landkreise, der Region Hannover, der kreisfreien Städte und des Zweckverbandes Veterinäramt JadeWeser.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Zweckverband Veterinäramt JadeWeser
Zweckverband Veterinäramt JadeWeser
Olympiastraße 1
26419 Schortens
Tel. 0 44 21 / 77 88 - 0
Fax 0 44 21 / 77 88 - 77 0
TCN Roffhausen, Gebäude 6A
Postanschrift: Postfach 2169, 26414 Schortens