Änderungen von Vor- und Familiennamen
Sofern eine Änderung des Vor- und/oder Familiennamens außerhalb der Regelungen des bürgerlichen Rechts gewünscht ist, muss diese als öffentlich-rechtliche Namensänderung beantragt werden.
Keine öffentlich-rechtlichen Namensänderungen sind:
- Erklärungen von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlingen
- Erklärung zur Namensführung von Ehegatten und Lebenspartnern
- nachträgliche Erklärung eines gemeinsamen Ehenamens
- Wiederannahme eines früheren Namens nach Scheidung
- Einbenennung eines Kindes
- Namensänderungen nach Einbürgerung
Diese Erklärungen werden höchstpersönlich abgegeben und sind vom Standesamt öffentlich zu beurkunden.
An wen muss ich mich wenden?
Grundsätzlich ist die Gemeinde / Samtgemeinde / Stadt des Wohnsitzes zuständig. Personen, die Ihren Wohnsitz in Wilhelmshaven haben, stellen den Antrag beim Bürgeramt Wilhelmshaven.
Die Antragstellung
Der Antrag auf öffentlich-rechtliche Namensänderung kann hier geladen und ausgedruckt werden. Auf Seite 6 des Antrags sind die mit der Antragstellung einzureichenden Unterlagen aufgelistet.
Welche Gebühren fallen an?
Der Gebührenrahmen ist gesetzlich vorgegeben und liegt pro Person zwischen 30 € und 1.500 €. In Wilhelmshaven richtet sich die festzusetzende Gebühr nach Art und Umfang der Antragsbearbeitung sowie dem Einkommen des Antragstellers.
Rechtsgrundlage
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
RATRiUM (ehemals City-Haus)