Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Weitere Informationen zu Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen finden Sie im folgenden Infoblatt.
Antragstellung
Die Ausstellung des Parkausweises für Schwerbehinderte ist beim Fachbereich Bürgerangelegenheiten / Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Sondernutzung - zu beantragen.
Die Antragstellung kann persönlich während der Öffnungszeiten oder formlos schriftlich erfolgen.
Hierzu muss ein Passbild und eine Kopie des gültigen Schwerbehindertenausweises mit dem entsprechenden Merkzeichen eingereicht werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.
Was sollte ich noch wissen?
Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.
Rechtsgrundlage
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
KFZ-Zulassung - Sondernutzung
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 32 71
RATRiUM (ehemals Cityhaus)1. Etage
Sprechzeiten: