Reisepass: Ausstellung
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Muss ich den Reisepass selbst abholen?
Der Reisepass kann von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden. Dazu ist es notwendig, eine Vollmacht vorzulegen. Außerdem ist ggf. das alte Ausweisdokument des Antragstellers sowie ein gültiges Ausweisdokument des Bevollmächtigten bei der Abholung vorzulegen. Ein Vordruck der Vollmacht wird bei Antragstellung mit dem Informationsblatt an den Antragsteller ausgehändigt.
Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren kann der Reisepass nur an den oder die Sorgeberechtigten oder an eine von dem oder den Sorgeberechtigten bevollmächtigte Person ausgehändigt werden. Auch hier ist die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments zwecks Identifizierung notwendig.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- in wenigen Ausnahmefällen (z.B. bei Unklarheiten zur Namensführung) ist die Vorlage einer Personenstandsurkunde erfolrderlich
- ggf. bisheriger Reisepass
Weitere Hinweise zu biometrischen Passbildern finden Sie in der rechten Spalte.
Welche Gebühren fallen an?
- Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
- 32 Seiten: EUR 37,50
- 48 Seiten - Vielreisende: EUR 59,50
- Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre
- 32 Seiten: EUR 70,00
- 48 Seiten - Vielreisende: EUR 92,00
Zahlung möglich mit EC-Karte oder Bargeld.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
- für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren Geltungsdauer: 6 Jahre
- für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren Geltungsdauer: 10 Jahre
Voraussichtliche Bearbeitungsdauer
ca. 6 – 8 Wochen
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bürgeramt
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 41 18 69
RATRiUM (ehemals City-Haus)1. Etage
Sprechzeiten:
Das Bürgeramt der Stadt Wilhelmshaven bietet seine Dienstleistungen nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder telefonisch unter 04421 – 16 32 32 gebucht werden.
Montags ist keine Terminvereinbarung notwendig. Das Bürgeramt kann während der Öffnungszeiten, dafür aber ggfs. mit Wartezeiten, aufgesucht werden.
Generell ohne Termin möglich ist die Beantragung von Führungszeugnissen, Melde-, Lebens- und Haushaltsbescheinigungen, Auszügen aus dem Gewerbezentralregister, Melderegisterauskünften, Untersuchungsberechtigungsscheinen sowie die Abholung von bereits beantragten Personalausweisen und Reisepässen. Hierfür kann zu den Öffnungszeiten ohne Termin am Schnellschalter vorgesprochen werden.
Öffnungszeiten:
- montags bis freitags jeweils von 8 bis 12.30 Uhr,
- dienstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr und
- donnerstags durchgängig bis 17 Uhr
Für die Erfassung der für das Dokument notwendigen biometrischen Daten wie Foto, Unterschrift und ggf. Fingerabdrücke steht im Wartebereich des Bürgeramts ein Selbstbedienungsterminal zur Verfügung. Das Gerät kann grundsätzlich auch von Rollstuhlfahrern/innen und Kindern (allerdings beträgt die Mindestgröße 1,20 m) benutzt werden.
Die erfassten Daten werden ca. eine Woche gespeichert, so dass eine Antragstellung bis zu einer Woche nach Erfassung der Daten möglich ist.
Sollten die von Ihnen erfassten Daten dann von der Sachbearbeitung im Beantragungsverfahren abgerufen werden, sind die Kosten in Höhe von 6,00 € zusammen mit der Dokumentengebühr zu entrichten.