Schülerfahrtkosten
Schülerbeförderung ist die Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg. Ein Anspruch auf Schülerbeförderung bzw. Kostenerstattung besteht nur für bestimmte Schülergruppen, grundsätzlich haben die Erziehungsberechtigten die Kosten zu tragen.
Ein Anspruch besteht für Kinder, die einen Schulkindergarten besuchen oder die an besonderen Sprachfördermaßnahmen gemäß § 54 A Abs. 2 teilnehmen, sowie für SchülerInnen
- der 1. – 10. Klasse der allgemein bildenden Schulen,
- der 11. und 12. Schuljahrgänge der Schulen für SchülerInnen mit geistigen Behinderugen
- der Berufseinstiegsschule
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Die ersten Klassen von Berufsfachschulen, soweit die SchülerInnen diese ohne Sekundarabschluss I -Realschulabschluss-besuchen,
wenn die entsprechende Kilometerbegrenzung eingehalten wird (für alle anspruchsberechtigten SchülerInnen gilt die 2-Kilometerregelung)
- Antrag auf Schülerbeförderung
Hinweise zur Beachtung bei der Antragstellung:
- Grundsätzlich werden nur Fahrten mit dem öffentlichen Personennahverkehr gewährt und erstattet.
- Fahrkarten werden von hier aus für das Schuljahr (ab Antragstellung) ausgegeben. Grundsätzlich entfällt damit ein Ersatzanspruch für verauslagte Fahrtkosten. Die auszugebenden Fahrkarten werden direkt zur Schule gesandt und können im Sekretariat abgeholt werden.
- Erstattungsanträge für besondere Beförderungen müssen spätestens am 31. Oktober für das vergangene Schuljahr abgegeben werden. Die Bearbeitungszeit dauert je nach Anzahl der eingegangenen Anträge 2 – 6 Wochen. Ein Bescheid erfolgt nur, wenn der zu kürzende Betrag mehr als 5 Euro übersteigt. Es werden nur benutzte Fahrscheine erstattet, Quittungen werden nicht anerkannt.
- Jeder Umzug, auch innerhalb des Stadtgebietes ist dem Schulamt mitzuteilen, damit der Anspruch neu geprüft werden kann. Bei Erlöschen des Anspruchs müssen die jeweiligen Fahrkarten unverzüglich abgegeben werden. Die Kosten für unberechtigt genutzte Fahrkarten werden vom Antragsteller zurückgefordert.
- Die Anträge sind bitte mit Druckbuchstaben auszufüllen und deutlich lesbar mit Vor- und Zunamen zu unterschreiben. Vor Abgabe der Anträge ist durch die zuständige Schule bestätigen zu lassen, dass die Angaben vollständig und richtig sind.
- Die Anträge können Sie im Sekretariat erhalten und dort auch abgeben, sie werden mit der Dienstpost weitergeleitet. Sie erhalten die Anträge auch im Amt für Bildung, Kultur und Sport, Abteilung Schulen im Ratrium, 2. Etage, Zimmer 2, Tel. 161432.
Leistungsbeschreibung
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bildung und Sport
Schülerbeförderung
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 14 32
Fax 0 44 21 / 16 - 41 14 32
RATRiUM (ehemals City-Haus)2. Etage
Sprechzeiten:
- Montag bis Freitag: 8.30 - 12.30 Uhr