Führerschein: Umtausch - in EU-Führerschein
Seit dem 01. Januar 1999 gilt in Deutschland ein in vielen Einzelheiten geändertes Fahrerlaubnisrecht. Unter anderem ist hierin die Einführung des europaweit einheitlichen Kartenführerscheins geregelt: völlig neue Klassen-Bezeichnungen und höhere Mindestanforderungen für die Prüfungen.
Seit dem 19.01.2013 müssen zusätzlich alle Kartenführerscheine ein Gültigkeitsdatum tragen, das in Deutschland derzeit 15 Jahre beträgt.
Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, werden in den nächsten Jahren ungültig und müssen erneuert werden. Als erstes sind alle Papierführerscheine betroffen. Anschließend folgen ab 2026 die bisher unbefristeten Kartenführerscheine.
Der Umtausch erfolgt in zwei Stufen:
- Stufe: Betrifft alle bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellten Führerscheine (in Papierform), gestaffelt nach den Geburtsjahrgängen der FahrerlaubnisinhaberInnen.
- Stufe: Betrifft alle vom 01. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellten (unbefristeten) Kartenführerscheine, gestaffelt nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheines. Das Ausstellungsdatum befindet sich auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.
Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Wird die gesetzliche Umtauschfrist überschritten, erlischt zwar nicht das Recht zu fahren, aber aufgrund des ungültigen Nachweises (abgelaufener Führerschein) droht ein Verwarn- bzw. Bußgeldverfahren.
Da aus organisatorischen Gründen nicht alle Papierführerscheine gleichzeitig umgetauscht werden können, sollte der Antrag erst ab ca. 1 Jahr vor dem Umtauschverpflichtungsdatum (Tabelle unten) gestellt werden.
Die Papierführerscheine müssen bis zu folgenden Daten umgestellt sein:
Geburtsjahr |
Umtauschfrist |
vor 1953 |
19.01.2033 |
1953 - 1958 |
19.07.2022 |
1959 - 1964 |
19.01.2023 |
1965 - 1970 |
19.01.2024 |
1971 oder später |
19.01.2025 |
Die EU-Kartenführerscheine ohne Befristung müssen bis zu folgenden Daten umgestellt sein:
Ausstellungsjahr |
Umtauschfrist |
1999 - 2001 |
19.01.2026 |
2002 - 2004 |
19.01.2027 |
2005 - 2007 |
19.01.2028 |
2008 |
19.01.2029 |
2009 |
19.01.2030 |
2010 |
19.01.2031 |
2011 |
19.01.2032 |
2012 bis 18.01.2013 |
19.01.2033 |
Gegenüberstellung Klassen
|
|
alt
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neu
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1
|
A
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1 A
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A2
|
1 B
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A1
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2
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C, CE, T
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2*
|
D. DE
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3
|
B, BE, C1, C1E
|
3*
|
D1, D1E
|
4
|
AM
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5
|
L
|
Mofa
|
Mofa
|
Krankenfahrstühle
|
Krankenfahrstühle
|
*Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- alter Führerschein
- Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument
- original Unterschrift auf Behördenvordruck
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht (bitte Hinweise in der rechten Spalte beachten)
- ggf. eine Karteikartenabschrift, sofern Ihr Führerschein nicht in Wilhelmshaven ausgestellt wurde
Welche Gebühren fallen an?
Umtauschanträge sind bundeseinheitlich mit 25,30 Euro gebührenpflichtig, zzgl. 5,10 Euro bei Direktzusendung durch die Bundesdruckerei. Im Einzelfall kann die Gebühr abweichen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Fristen sind nur zu beachten, wenn man Inhaber der alten Fahrerlaubnisklasse 2 ist. Dann sollte der Kartenführerschein bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres beantragt sein, damit der Erhalt der Klasse 2 gesichert ist.
Voraussichtliche Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer eines Umtauschantrages beträgt maximal vier Wochen.
Rechtsgrundlage
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Führerscheinstelle
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 32 85
RATRiUM (ehemals City-Haus)3. Etage
Sprechzeiten:
Die Führerscheinstelle der Stadt Wilhelmshaven bietet alle Dienstleistungen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder unter Telefon 04421 – 16 32 32 gebucht werden.
- Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr,
- Dienstag: 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr,
- Donnerstag: 8.00 - 17.00 (durchgehend)
Für die Erfassung der für das Dokument notwendigen biometrischen Daten wie Foto, Unterschrift und ggf. Fingerabdrücke steht im Wartebereich des Bürgeramts ein Selbstbedienungsterminal zur Verfügung. Das Gerät kann grundsätzlich auch von Rollstuhlfahrern/innen und Kindern (allerdings beträgt die Mindestgröße 1,20 m) benutzt werden.
Die erfassten Daten werden ca. eine Woche gespeichert, so dass eine Antragstellung bis zu einer Woche nach Erfassung der Daten möglich ist.
Sollten die von Ihnen erfassten Daten dann von der Sachbearbeitung im Beantragungsverfahren abgerufen werden, sind die Kosten in Höhe von 6,00 € zusammen mit der Dokumentengebühr zu entrichten.