Unterhaltsvorschuss: Bewilligung
Der Unterhaltsvorschuss ist eine Hilfe für allein Erziehende. Bei Bewilligung des Unterhaltsvorschusses gehen die Unterhaltsansprüche des Kindes in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses auf den Staat über, der sich die verauslagten Geldleistungen vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückholt und gegebenenfalls einklagt. Die zuständige Stelle tritt zunächst in Vorlage.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Leistung sind im Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) geregelt. Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht, wenn:
- ein Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten/Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes dauernd getrennt lebt
- der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, keinen oder nur teilweise oder unregelmäßig Unterhalt zahlt, beziehungsweise das Kind nach dem Tod des unterhaltspflichtigen Elternteils keine oder keine ausreichenden Waisenbezüge erhält.
Darüber hinaus haben Kinder, die das 12. Lebensjahr vollendet haben ebenfalls bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unter den vorgenannten Voraussetzungen einen Anspruch, wenn:
- das Kind keine Leistungen nach dem SGB II bezieht, bzw. die Hilfebedürftigkeit durch die Unterhaltsleistungen vermieden werden kann oder
- der betreuende Elternteil über Einkommen in Höhe von mindestens 600,00 Euro (ohne Kindergeld!) verfügt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Geburtsurkunde des Kindes
- Personalausweis oder Reisepass bzw. Aufenthaltstitel
- ggfls. Scheidungsurteil
- ggf. schriftliche Bestätigung des Getrenntlebens durch einen Rechtanwalt
- ggf. Vaterschaftsanerkennungsurkunde oder Urteil über die Vaterschaftsfeststellung
- ggf. Beschluss oder Urkunde über die Höhe der Unterhaltsverpflichtung (Unterhaltstitel)
- Einkunftsnachweise wie z. B. Kindergeld, Halbwaisenrente, Unterhaltszahlungen
- für Kinder ab 15 Jahre, die keine allgemein bildende Schule mehr besuchen, außerdem Einkommensnachweise (Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag, Gehaltsbescheinigungen, Nachweise über Einkommen aus Vermögen o.ä.)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Leistungen werden maximal für einen Monat rückwirkend gewährt. Unterhaltsvorschuss wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.
Rechtsgrundlage
Formulare / Anträge
Unterhaltsvorschuss muss schriftlich beantragt werden. Hierzu sollte vorher ein persönlicher Termin mit der Unterhaltsvorschussstelle vereinbart werden.
Sie können den Antrag auf Unterhaltsvorschuss auf Ihren Computer herunterladen und an Ihrem PC ausfüllen. Den unterschriebenen Antrag und ggf. das Ergänzungsblatt für Kinder ab 12 Jahren können Sie dann an die zuständige Stelle schicken. Dem Antrag ist das unterschriebene Merkblatt beizufügen.
Das Antragsformular, das Ergänzungsblatt und das Merkblatt finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (dort in der rechten Spalte).
Was sollte ich noch wissen?
Stadt Wilhelmshaven
Jugendamt/Unterhaltsvorschuss
Postadresse:
Rathausplatz 1
26382 Wilhelmshaven
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Schellingstraße 15 (Eingang Hofseite)
26384 Wilhelmshaven
Sprechzeiten:
- Nur nach telefonischer Vereinbarung
- Terminvereinbarung per E-Mail
Zuständigkeit:
- Buchstaben A-F, N
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