Stadt Wilhelmshaven

Untersuchungsberechtigungsschein

Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
 
Benötigt werden hierfür:
  • ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und
  • ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).

Entweder der Jugendliche selbst oder ein Sorgeberechtigter kann den Berechtigungsschein beantragen.

Verfahrensablauf

 

Untersuchungsberechtigungsscheine können persönlich beim Bürgeramt beantragt und direkt mitgenommen werden.

An wen muss ich mich wenden?

Erhalten können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein beim zuständigen Meldeamt Ihres Hauptwohnsitzes. Die Arztwahl ist frei.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Jugendliche oder ggf. der/die Sorgeberechtigte müssen zum Zweck der Identifizierung ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass mit Foto) vorlegen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Niedersachsen ist.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Für Jugendliche, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden, ist keine Jugendarbeitsschutzuntersuchung erforderlich.

 

Hinweis für die untersuchenden Ärztinnen und Ärzte: Die Abrechnung der Kosten erfolgt beim Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Hannover, Am Waterlooplatz 11, 30167 Hannover

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bürgeramt

Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 41 18 69

RATRiUM (ehemals City-Haus)
1. Etage

Sprechzeiten:
Das Bürgeramt der Stadt Wilhelmshaven bietet seine Dienstleistungen nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder telefonisch unter 04421 – 16 32 32 gebucht werden. 

Montags ist keine Terminvereinbarung notwendig. Das Bürgeramt kann während der Öffnungszeiten, dafür aber ggfs. mit Wartezeiten, aufgesucht werden.

Generell ohne Termin möglich ist die Beantragung von Führungszeugnissen, Melde-, Lebens- und Haushaltsbescheinigungen, Auszügen aus dem Gewerbezentralregister, Melderegisterauskünften, Untersuchungsberechtigungsscheinen sowie die Abholung von bereits beantragten Personalausweisen und Reisepässen. Hierfür kann zu den Öffnungszeiten ohne Termin am Schnellschalter vorgesprochen werden. 

Öffnungszeiten:

  • montags bis freitags jeweils von 8 bis 12.30 Uhr,
  • dienstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr und
  • donnerstags durchgängig bis 17 Uhr

Die E-Mail-Adresse des Bürgeramtes können Sie gern für Anfragen zu folgenden Themen nutzen:

  • Ausweisdokumente aller Art
  • Meldeangelegenheiten (An-, Um-, Abmeldungen, Meldebescheinigungen, Melderegisterauskünfte, Lebensbescheinigungen)
  • Auskunfts- und Übermittlungssperren
  • Führungszeugnisse
  • Auszüge aus dem Gewerbezentralregister
  • Untersuchungsberechtigungsscheine

Für Anfragen zu anderen Themenbereichen  nutzen Sie bitte, falls bekannt, die E-Mail-Adresse des zuständigen Fachbereichs oder die allgemeine E-Mail-Adresse der Stadt Wilhelmshaven (info@wilhelmshaven.de). Die dortigen Mitarbeiter leiten Ihre Anfrage an die zuständigen Fachbereiche weiter.

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