Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung: Beurkundung
Vater eines Kindes ist rechtlich gesehen der Mann,
- der zum Zeitpunkt der Geburt mit dessen Mutter verheiratet ist,
- oder, wenn die Mutter nicht verheiratet ist, der Mann
- der die Vaterschaft anerkannt hat oder
- dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
Für die Anerkennung der Vaterschaft ist eine bestimmte Form (öffentlich beurkundet) vorgeschrieben. Die Vaterschaft kann schon vor der Geburt anerkannt werden. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Auch für die Zustimmung ist die öffentlich beurkundete Form vorgeschrieben.
Ob die Eltern Ihre Erklärungen am gleichen Tag oder zu verschiedenen Terminen abgeben möchten, können sie selbst entscheiden.
Liegen die Urkunden über die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung zur Anerkennung schon vor der Beurkundung der Geburt durch das Standesamt vor, wird der Vater wie bei verheirateten Eltern von Anfang an mit im Geburtenbuch eingetragen. Bei einer späteren Anerkennung wird das Geburtenbuch nachträglich ergänzt.
Die Vaterschaftsanerkennung kann nur dann wirksam werden,
- wenn die Mutter nicht verheiratet ist oder
- wenn die Mutter noch verheiratet ist, aber bei der Geburt des Kindes bereits ein Scheidungsverfahren bei Gericht eingereicht ist. In diesem Fall muss auch der bisherige Ehemann der Vaterschaftsanerkennung durch einen anderen Mann in einer öffentlichen Urkunde zustimmen.
Nähere Informationen zu diesem komplizierten Thema erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Die Vaterschaft kann anerkannt werden:
- zum Kind einer nicht verheirateten Mutter
- zum Kind einer verheirateten Mutter
- in besonderen Fällen auch zu ehelichen Kindern
Verfahrensablauf
Wie wird die Vaterschaft anerkannt?
- durch den Vater persönlich mit Zustimmung der Mutter in öffentlich beurkundeter Form
- die Anerkennung ist vor der Geburt möglich
- Anerkennung und Zustimmung können auch getrennt erfolgen!
Wann wird die Vaterschaftsanerkennung wirksam?
Wenn alle erforderlichen Zustimmungserklärungen vorliegen. In der Regel ist dies die Zustimmung der Mutter.
An wen muss ich mich wenden?
Wo kann die Vaterschaft anerkannt werden?
- bei jedem Standesamt
- bei den Jugendämtern
- bei allen Notaren
Voraussetzungen
- Geburtsurkunde des Anerkennenden
- Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile, wenn die Mutter zur Zustimmung anwesend ist
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Die Vorlage einer Geburtsurkunde oder eines Auszugs aus dem Familienbuch kann in Einzelfällen hilfreich sein.
Welche Gebühren fallen an?
Die Beurkundung durch einen Notar ist kostenpflichtig.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Urkunden können auch bei den Amtsgerichten und Notaren aufgenommen werden.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Standesamt
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 32 57
RATRiUM (ehemals City-Haus)2. Etage
Sprechzeiten: Nach Vereinbarung.
Stadt Wilhelmshaven
Jugendamt/Unterhaltsvorschuss
Postadresse:
Rathausplatz 1
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Besuchsadresse:
Schellingstraße 15 (Eingang Hofseite)
26384 Wilhelmshaven
Sprechzeiten:
- Nur nach telefonischer Vereinbarung
- Terminvereinbarung per E-Mail