Erschließungsbestätigung
Eine Erschließungsbestätigung ist für die Mitteilung über eine genehmigungsfreie bauliche Anlage erforderlich. Sie bescheinigt dem Grundstückseigentümer, dass sein Grundstück rechtmäßig erschlossen ist.
Rechtsgrundlage
Technische Betriebe Wilhelmshaven (TBW)
Freiligrathstraße 420
26386 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 45 00
Gebäude A, C