Kraftfahrzeug: Meldung Verkauf
Wenn Sie ein Fahrzeug verkaufen, ist ein Kaufvertrag zu fertigen. Die Käuferin / der Käufer muss Ihnen den Erhalt der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil II und Zulassungsbescheinigung Teil I als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) sowie die Übernahme des Fahrzeuges mit amtlichen Kennzeichen schriftlich bestätigen.
Verfahrensablauf
Bei Veräußerung eines Fahrzeuges ist der Zulassungbehörde gemäß § 13 Absatz 4 FahrzeugzulassungsVO unverzüglich die Anschrift der Erwerberin / des Erwerbers mitzuteilen. Gleichzeitig ist deren /dessen Empfangsbescheinigung über den Erhalt der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil II und Zulassungsbescheinigung Teil 1, als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) beizufügen, damit erlischt auch Ihre Halterhaftung.
Schicken Sie die Verkaufsmitteilung bitte per E-Mail, per Post oder per Fax an die Zulassungsstelle (Daten sh. rechte Spalte).
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Name und Anschrift der Käuferin/des Käufers
- Empfangsbestätigung der Käuferin/des Käufers über die Aushändigung folgender Fahrzeugunterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- vor dem 01. Oktober 2005 ausgestellte Abmeldebestätigung
- amtliche/-s Kennzeichen
- Untersuchungsbericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU)
- eventuell Abnahmebestätigungen über Veränderungen am Fahrzeug
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Den Verkauf eines Fahrzeuges teilen Sie der zuständigen Stelle unverzüglich schriftlich mit.
Rechtsgrundlage
Formulare / Anträge
Schicken Sie die Verkaufsmitteilung bitte per E-Mail, per Post oder per Fax an die Zulassungsstelle (Daten sh. rechte Spalte).
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
KFZ-Zulassung
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 32 61
RATRiUM (ehemals City-Haus)1. Etage
Sprechzeiten:
- Die KFZ-Zulassung der Stadt Wilhelmshaven bietet alle Dienstleistungen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder unter Telefon 04421 16-3232 gebucht werden.
- Aufgrund der aktuellen Personalsituation kann es bei Ihren vereinbarten Terminen vorübergehend zu Wartezeiten kommen.
- Aufgrund von technischen Problemen ist das i-Kfz-Portal der Stadt Wilhelmshaven bis auf Weiteres nicht zu erreichen. Sobald diese nicht mehr bestehen, finden Sie unser Portal wieder auf dieser Seite.
Folgende Dienstleistungen sind auch ohne vorherige Terminvereinbarung mit kurzer Wartezeit möglich:
- Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
- die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen
- die Beantragung der Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I
- die Bearbeitung bestehender Mängel- oder Versicherungsanzeigen
- die Eintragung einer Adressänderung nach einem Umzug
Sprechzeiten:
- Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr,
- Dienstag: 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr,
- Donnerstag: 8.00 - 17.00 (durchgehend)
im ersten Obergeschoss des Ratriums über den Eingang A.