Eheschließung: Vollzug mit ausländischem Partner
Bei im Ausland geborenen Beteiligten mit deutscher Staatsbürgerschaft ist der Einzelfall zu prüfen. Einer der Verlobten muss im Bezirk gemeldet sein.
Wenn ein Ehepartner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Standesamt in Verbindung setzen. Dort wird Ihnen ein individuelles Merkblatt für die Beschaffung der benötigten Dokumente ausgestellt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz bzw. gewöhnliche Aufenthalt ist.
Voraussetzungen
Die beabsichtigte Eheschließung muss angemeldet sein.
Rechtsgrundlage
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Standesamt
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 32 57
RATRiUM (ehemals City-Haus)2. Etage
Sprechzeiten: Nach Vereinbarung.