Hilfe zum Lebensunterhalt: Gewährung
Seit dem 1.1.2005 wird im Fachbereich Soziales lediglich Hilfe zum Lebensunterhalt für Erwerbsunfähige geleistet. Die entsprechende Hilfe für die erwerbsfähigen Personen und deren Angehörige (das Arbeitslosgengeld II) ist beim Jobcenter Wilhelmshaven, Schillerstr. 37, 26382 Wilhelmshaven, zu beantragen.
Die Hilfe zum Lebensunterhalt für Erwerbsunfähige - eine Leistung der Sozialhilfe - wird nach Regelsätzen berechnet, die grundsätzlich jährlich neu festgesetzt werden. Der Regelsatz soll die Kosten des notwendigen Lebensunterhalts decken (Ernährung, Körperpflege, Wäsche, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens, Energiekosten).
Neben den Regelsätzen werden angemessene Miet- und Heizungskosten gezahlt.
Seit dem 1.1.2005 sind in den Regelsätzen auch Beträge für einmalige Anschaffungen (z.B. für Waschmaschine, Kühlschrank, Bekleidung usw.) enthalten.
Daneben sind sog. Einmalige Beihilfen für besondere Anlässe nur noch vorgesehen z.B. für Erstausstattungen für Wohnungen und Erstausstattungen bei Schwangerschaft sowie Geburt .
Die Hilfe ist nachrangig, d. h., dass vor Inanspruchnahme alle anderen Selbsthilfemöglichkeiten (z.B. Einsatz des Vermögens, Ansprüche gegen Arbeitsamt, Rententräger, Unterhaltspflichtige etc.) ausgeschöpft werden müssen.
Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung
Im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt ist für Kranke und behinderte bzw. für von einer Krankheit oder Behinderung bedrohte Personen ein Mehrbedarf für Kostenaufwendige Ernährung zu zahlen.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Soziales
Sonstige Sozialhilfe
Rathausplatz 1
26382 Wilhelmshaven
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Rathaus1. Etage
Sprechzeiten:
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