Stadt Wilhelmshaven

Belehrung nach Infektionsschutzgesetz: Bescheinigung

Wer im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder in der Gastronomie tätig werden will, benötigt eine Bescheinigung.

Inhalt der Bescheinigung ist, dass der oder die Beschäftige über die gesetzlichen Pflichten belehrt wurden, insbesondere darüber, bei Vorliegen welcher ansteckenden Erkrankung es ihm oder ihr untersagt ist, im Lebensmittelbereich tätig zu sein. Außerdem muss für die Bescheinigung nach der Belehrung schriftlich erklärt werden, dass der oder dem Beschäftigten keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind. Unter Umständen kann ein zusätzliches ärztliches Zeugnis für die Bescheinigung erforderlich werden.

Gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) benötigen solche Personen die Bescheinigung, die gewerbsmäßig folgende Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen und dabei mit ihnen direkt (mit der Hand) oder indirekt über Bedarfsgegenstände (z. B. Geschirr, Besteck und andere Arbeitsmaterialien) in Berührung kommen: 

  1. Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
  2. Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
  3. Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus
  4. Eiprodukte
  5. Säuglings- und Kleinkindernahrung
  6. Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
  7. Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage
  8. Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen
  9. Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr. oder Personen, die in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstigen Einrichtungen mit und zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind, vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeit eine Bescheinigung durch das Gesundheitsamt.

Verfahrensablauf

Die Belehrungen finden montags bis freitags von 8:30 bis 12 Uhr nach vorheriger elektronischer Anmeldung mit dem folgenden Formular oder unter belehrung@wilhelmshaven.de und nachmittags nur mit Angabe der Uhrzeit statt.

Die Anmeldung muss folgende Daten enthalten und 5 Tage vor dem Belehrungstermin beim Gesundheitsamt eingegangen sein:

  • Vorname
  • Familienname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Geschlecht
  • ausgesuchter Belehrungstermin
  • Barzahlung oder Angabe des Rechnungsadressaten/Zahlungspflichtigen

Sollten Sie den Termin trotz vorheriger Anmeldung nicht wahrnehmen können, wäre es schön, wenn Sie uns eine kurze Information zukommen lassen könnten, damit der frei gewordene Platz wieder vergeben werden kann.

Was sollten Sie beachten?

  • Personen, die nicht in Wilhelmshaven wohnen oder zukünftig arbeiten, können nicht im Gesundheitsamt Wilhelmshaven belehrt werden.
  • Minderjährige müssen von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden oder eine Einverständniserklärung eines Sorgeberechtigten mitführen!
  • Bitte bringen Sie ein amtliches Ausweispapier (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde) mit!

Welche Gebühren fallen an?

Belehrung und Bescheinigung sind in der Regel kostenpflichtig.
Gebühr: EUR 26,00

Die Gebühr ist in bar oder durch Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung zu entrichten, Kartenzahlung ist nicht möglich!

Welche Fristen muss ich beachten?

Es ist zu beachten, dass Tätigkeiten im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder der Gastronomie erst dann aufgenommen werden dürfen, wenn die Bescheinigung vorliegt. Diese darf bei der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein.

Bei Wiederaufnahme einer Tätigkeit (z. B. nach Elternzeit o. ä.) – auch in einem anderen Betrieb – reicht, nach Vorlage der Originalbescheinigung, eine Folgebelehrung durch den Arbeitgeber im Sinne § 43 Abs. 1 IfSG aus.

Was sollte ich noch wissen?

Auch Personen, die sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten oder sonstigen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen aufhalten, müssen an einer Belehrung teilnehmen.

Stadt Wilhelmshaven

Gesundheitsamt

Gökerstraße 68
26384 Wilhelmshaven

Busverbindung: ab Bahnhof Linie 1, Ausstieg Ulmenstraße

Stadt Wilhelmshaven

Gesundheitsamt
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Gökerstraße 68
26384 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 21 56

Busverbindung: ab Bahnhof Linie 1, Ausstieg Ulmenstraße

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