Befreiung von der Ausweispflicht
Für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht am öffentlichen Leben teilnehmen können, ist eine Befreiung von der Ausweispflicht möglich. Hierzu zählen zum Beispiel:
- betreute Personen,
- Personen, die dauerhaft in einem Pflegeheim oder Krankenhaus leben
- und behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt im Bürgeramt der Stadt Wilhelmshaven.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
- Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz mit Hauptwohnsitz in Wilhelmshaven
- Betreffende Person hat kein gültiges Ausweisdokument mehr im Besitz (durch Ablauf oder Verlust)
Welche Unterlagen sind erforderlich?
- Antrag der betreffenden Person
- Ärztliches Attest z.B. von Hausarzt, Pflegeheim oder Nachweis über Pflegestufe 3 oder höher
- den bisherigen ungültigen Personalausweis und/oder Reisepass
- Vollmacht für den/die Überbringer/in des Antrages bei persönlicher Vorsprache
- Personalausweis oder Reisepass, ggf. Betreuerausweis der bevollmächtigten Person bei persönlicher Vorsprache
Welche Gebühren fallen an?
Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlage
Formulare / Anträge
Was sollte ich noch wissen?
- Eine Auslandsreise ist mit dieser Bestätigung nicht möglich
- Die Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht wird bei der persönlichen Vorsprache sofort ausgestellt
- Der Antrag kann auch per Post oder durch Dritte gestellt werden. Sofern noch gültige Ausweisdokumente vorliegen, müssen diese ungültig gemacht werden. Sie sind daher mit dem Antrag einzureichen.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bürgeramt
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 41 18 69
RATRiUM (ehemals City-Haus)1. Etage
Sprechzeiten:
Das Bürgeramt der Stadt Wilhelmshaven bietet seine Dienstleistungen nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder telefonisch unter 04421 – 16 32 32 gebucht werden.
Montags ist keine Terminvereinbarung notwendig. Das Bürgeramt kann während der Öffnungszeiten, dafür aber ggfs. mit Wartezeiten, aufgesucht werden.
Generell ohne Termin möglich ist die Beantragung von Führungszeugnissen, Melde-, Lebens- und Haushaltsbescheinigungen, Auszügen aus dem Gewerbezentralregister, Melderegisterauskünften, Untersuchungsberechtigungsscheinen sowie die Abholung von bereits beantragten Personalausweisen und Reisepässen. Hierfür kann zu den Öffnungszeiten ohne Termin am Schnellschalter vorgesprochen werden.
Öffnungszeiten:
- montags bis freitags jeweils von 8 bis 12.30 Uhr,
- dienstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr und
- donnerstags durchgängig bis 17 Uhr