Finanzierte Fahrzeuge und Leasingfahrzeuge
Wenn sich Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II / ihr Fahrzeugbrief, im Zusammenhang mit einer Finanzierung oder einem Leasingvertrag bei Ihrer Bank befindet, müssen Sie für zulassungsrechtliche Änderungen die Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil II / des Fahrzeugbriefs an die
Zulassungsstelle Wilhelmshaven
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
bei Ihrer Bank beantragen! Die Übersendung kann je nach Versandart bis zu 5 Werktage dauern.
Hinweise:
Die Beantragung der Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil II / des Fahrzeugbriefs eines finanzierten Fahrzeuges an die Zulassungsstelle kann nicht in jedem Fall telefonisch erledigt werden. Bei einigen Banken muss dieser Vorgang schriftlich erfolgen.
Nach erfolgter Bearbeitung wird die Zulassungsbescheinigung Teil II / der Fahrzeugbrief von der Zulassungsstelle wieder an Ihre Bank zurückgeschickt.
Bei einer Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen auf denselben Halter ist die schriftliche Bestätigung der Bank ausreichend, dass von dort keine Bedenken gegen die Wiederzulassung bestehen.
Welche Gebühren fallen an?
- 10,20 Euro für die Rücksendung der Zulassungsbescheinigung Teil II / des Fahrzeugbriefs
- die anfallenden Kfz-Zulassungsgebühren werden zusätzlich berechnet
Die Gebühren können mit EC-Karte oder in bar bezahlt werden.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
KFZ-Zulassung
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 32 61
RATRiUM (ehemals City-Haus)1. Etage
Sprechzeiten:
- Die KFZ-Zulassung der Stadt Wilhelmshaven bietet alle Dienstleistungen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder unter Telefon 04421 16-3232 gebucht werden.
- Aufgrund der aktuellen Personalsituation kann es bei Ihren vereinbarten Terminen vorübergehend zu Wartezeiten kommen.
- Aufgrund von technischen Problemen ist das i-Kfz-Portal der Stadt Wilhelmshaven bis auf Weiteres nicht zu erreichen. Sobald diese nicht mehr bestehen, finden Sie unser Portal wieder auf dieser Seite.
Folgende Dienstleistungen sind auch ohne vorherige Terminvereinbarung mit kurzer Wartezeit möglich:
- Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
- die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen
- die Beantragung der Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I
- die Bearbeitung bestehender Mängel- oder Versicherungsanzeigen
- die Eintragung einer Adressänderung nach einem Umzug
Sprechzeiten:
- Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr,
- Dienstag: 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr,
- Donnerstag: 8.00 - 17.00 (durchgehend)
im ersten Obergeschoss des Ratriums über den Eingang A.