eID-Karte: Ausstellung
Die Ausstellung einer eID-Karte muss beantragt werden. Die Beantragung kann ab Vollendung des 16. Lebensjahres erfolgen.
Verfahrensablauf
Die antragstellende Person muss für die Beantragung der eID-Karte persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter ausgefüllt.
Die eID-Karte kann von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden. Dazu ist es notwendig, eine Vollmacht vorzulegen. Außerdem ist ein gültiges Ausweisdokument der bevollmächtigten Person bei der Abholung vorzulegen. Ein Vordruck der Vollmacht wird bei Antragstellung ausgehändigt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, in der sich der Hauptwohnsitz der antragstellenden Person befindet.
Voraussetzungen
Alle Personen, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind, können eine eID-Karte beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- anerkannter gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis
- optional: Angaben zu dem Doktorgrad oder Ordens- und Künstlernamen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren für die eID-Karte betragen EUR 37,00.
Zahlung ist möglich mit EC-Karte oder Bargeld.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die eID-Karte ist zehn Jahre gültig.
Voraussichtliche Bearbeitungsdauer
Die Herstellung der eID-Karte durch die Bundesdruckerei dauert etwa 2-4 Wochen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument.
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bürgeramt
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 41 18 69
RATRiUM (ehemals City-Haus)1. Etage
Sprechzeiten:
Das Bürgeramt der Stadt Wilhelmshaven bietet seine Dienstleistungen nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder telefonisch unter 04421 – 16 32 32 gebucht werden.
Montags ist keine Terminvereinbarung notwendig. Das Bürgeramt kann während der Öffnungszeiten, dafür aber ggfs. mit Wartezeiten, aufgesucht werden.
Generell ohne Termin möglich ist die Beantragung von Führungszeugnissen, Melde-, Lebens- und Haushaltsbescheinigungen, Auszügen aus dem Gewerbezentralregister, Melderegisterauskünften, Untersuchungsberechtigungsscheinen sowie die Abholung von bereits beantragten Personalausweisen und Reisepässen. Hierfür kann zu den Öffnungszeiten ohne Termin am Schnellschalter vorgesprochen werden.
Öffnungszeiten:
- montags bis freitags jeweils von 8 bis 12.30 Uhr,
- dienstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr und
- donnerstags durchgängig bis 17 Uhr
Die E-Mail-Adresse des Bürgeramtes können Sie gern für Anfragen zu folgenden Themen nutzen:
- Ausweisdokumente aller Art
- Meldeangelegenheiten (An-, Um-, Abmeldungen, Meldebescheinigungen, Melderegisterauskünfte, Lebensbescheinigungen)
- Auskunfts- und Übermittlungssperren
- Führungszeugnisse
- Auszüge aus dem Gewerbezentralregister
- Untersuchungsberechtigungsscheine
Für Anfragen zu anderen Themenbereichen nutzen Sie bitte, falls bekannt, die E-Mail-Adresse des zuständigen Fachbereichs oder die allgemeine E-Mail-Adresse der Stadt Wilhelmshaven (info@wilhelmshaven.de). Die dortigen Mitarbeiter leiten Ihre Anfrage an die zuständigen Fachbereiche weiter.
Datenschutz-Hinweise
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