Stadt Wilhelmshaven

Bewerbungsverfahren für die Ausbildung als Brandmeisterin bzw. Brandmeister

Das Bewerbungsverfahren für die Ausbildung als Brandmeisterin bzw. Brandmeister ist in vier Abschnitte eingeteilt.

  1. Sichtung der Bewerbungseingänge
    Als Erstes wird eine Vorauswahl anhand der eingehenden Bewerbungen getroffen. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf das (Arbeits-, Abschluss-) Zeugnis gelegt. Die Noten in den für die Ausbildung wichtigen Fächern (siehe Anforderungsprofile) sowie Abschlussnoten der Ausbildung nehmen einen großen Stellenwert ein. Sollten Sie sich in Ihrer Freizeit in Sportvereinen, Kirchengruppen, bei der freiwilligen Feuerwehr oder anderweitig ehrenamtlich engagieren, sollten Sie dieses –genau wie Daten über bereits absolvierte Praktika- im Onlineformular angeben.

    Nachweise (Zeugnisse, Praktikumsbestätigungen etc.) werden im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens zu einem späteren Zeitpunkt angefordert.

  2. Auswahlverfahren - Sport- und Techniktest
    In diesem Testschritt wird die körperliche Eignung mittels Übungen analog dem deutschen Sportabzeichen sowie das handwerkliche Geschick mittels handwerklicher Arbeiten getestet.
  3. Auswahlverfahren - schriftlicher Teil

    Bei positiver Bewertung der Bewerbung erfolgt in einem nächsten Schritt die Teilnahme an einem halbtägigen Einstellungstest. Dieser Test wird durch die „Deutsche Gesellschaft für Personalwesen" (DGP) durchgeführt. In diesem Test werden Fragen zu unterschiedlichen Aufgabengebieten (u. a. logisches Denken, Konzentrationsaufgaben, Merkfähigkeit, Rechtschreibung / Grammatik, Rechnen) gestellt.

  4. Auswahlverfahren – mündlicher Teil + Vorstellungsgespräch
    Bewerberinnen und Bewerber mit den besten Ergebnissen beim schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens werden zu einem Auswahlverfahren – mündlicher Teil eingeladen. Dieser Test wird ebenfalls durch die „Deutsche Gesellschaft für Personalwesen" (DGP) unterstützt. In diesem Auswahlschritt werden Gruppengespräche durchgeführt, bei denen mehrere Bewerber gemeinsam Aufgabenstellungen lösen müssen. Direkt im Anschluss werden abschließende Vorstellungsgespräche durchgeführt. Neben Vertretern der Personalverwaltung ist auch ein Vertreter des Personalrates sowie die Gleichstellungs-beauftragte der Stadt Wilhelmshaven dabei. Wenn eine Bewerberin oder ein Bewerber schwerbehindert ist, vertritt die Schwerbehindertenvertretung ihre bzw. seine Interessen.

Nach diesen vier Schritten wird eine Entscheidung getroffen. Die Zusage für den Ausbildungsplatz wird kurzfristig nach dem Vorstellungsgespräch erteilt.

Stadt Wilhelmshaven

Personalservice
Aus- und Fortbildung

Rathausplatz 1
26382 Wilhelmshaven

Sprechzeiten:

  • Mo - Do: 8:30 - 12:30 Uhr
    und 14:00 - 15:30 Uhr
  • Mo - Fr: 8:30 - 12:30 Uhr

Astrid Neumann

Tel. 04421 16-1261
Fax 04421 16-41-1261

Rathaus, 3. OG, Zi. 321 (Ostflügel)

Zuständigkeit:

  • Ausbildungsleitung
  • Personalentwicklung
  • Fortbildung

Stefanie Futterlieb

Tel. 04421 16-1685
Fax 04421 16-41-1685

Rathaus, 3. OG, Zi. 320 (Ostflügel)

Zuständigkeit:

  • Ausbildung
  • Fortbildung

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