Bewerbungsverfahren für die Ausbildungs-und Studienplätze im Verwaltungsbereich
Das Bewerbungsverfahren für die Ausbildungs-und Studienplätze im Verwaltungsbereich ist in vier Abschnitte eingeteilt.
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Sichtung der Bewerbungseingänge
Als Erstes wird eine Vorauswahl anhand der eingehenden Bewerbungen getroffen. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf das Zeugnis gelegt. Die Noten in den für die Ausbildung wichtigen Fächern (siehe Anforderungsprofile) sowie die Kopfnoten mit dem Arbeits- und Sozialverhalten nehmen einen großen Stellenwert ein. Sollten Sie sich in Ihrer Freizeit in Sportvereinen, Kirchengruppen, bei der freiwilligen Feuerwehr oder anderweitig ehrenamtlich engagieren, sollten Sie dieses –genau wie Daten über bereits absolvierte Praktika- im Onlineformular angeben.
Nachweise (Zeugnisse, Praktikumsbestätigungen etc.) werden im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens zu einem späteren Zeitpunkt angefordert.
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Auswahlverfahren - schriftlicher Teil (Mitte September)
Bei positiver Bewertung der Bewerbung erfolgt in einem nächsten Schritt die Teilnahme an einem halbtägigen Einstellungstest. Dieser Test wird durch die „Deutsche Gesellschaft für Personalwesen" (DGP) durchgeführt. In diesem Test werden Fragen zu unterschiedlichen Aufgabengebieten (u. a. logisches Denken, Konzentrationsaufgaben, Merkfähigkeit, Rechtschreibung / Grammatik, Rechnen) gestellt.
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Auswahlverfahren – mündlicher Teil (Ende Oktober)
Die Bewerberinnen und Bewerber mit den besten Ergebnissen werden zu einem Auswahlverfahren – mündlicher Teil eingeladen. Dieser Test wird ebenfalls durch die „Deutsche Gesellschaft für Personalwesen" (DGP) unterstützt. In diesem Auswahlschritt werden Gruppengespräche durchgeführt, bei denen mehrere Bewerber gemeinsam Aufgabenstellungen lösen müssen.
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Vorstellungsgespräch (November/Dezember)
Die Bewerberinnen und Bewerber mit den besten Ergebnissen beim mündlichen Teil des Auswahlverfahrens werden zu einem abschließenden Vorstellungsgespräch eingeladen. Neben Vertretern der Personalverwaltung ist auch ein Vertreter des Personalrates sowie die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Wilhelmshaven dabei. Wenn eine Bewerberin oder ein Bewerber schwerbehindert ist, vertritt die Schwerbehindertenvertretung ihre bzw. seine Interessen.
Nach diesen vier Schritten wird eine Entscheidung getroffen. Die Zusage für den Ausbildungsplatz wird kurzfristig nach dem Vorstellungsgespräch erteilt.
Stadt Wilhelmshaven
Personalservice
Aus- und Fortbildung
Rathausplatz 1
26382 Wilhelmshaven
Sprechzeiten:
- Mo - Do: 8:30 - 12:30 Uhr
und 14:00 - 15:30 Uhr - Mo - Fr: 8:30 - 12:30 Uhr
Astrid Neumann
Tel. 04421 16-1261
Fax 04421 16-41-1261
Rathaus, 3. OG, Zi. 321 (Ostflügel)
Zuständigkeit:
- Ausbildungsleitung
- Personalentwicklung
- Fortbildung
Stefanie Futterlieb
Tel. 04421 16-1685
Fax 04421 16-41-1685
Rathaus, 3. OG, Zi. 320 (Ostflügel)
Zuständigkeit:
- Ausbildung
- Fortbildung